Beiträge

Einladung zum zentralen Elternsprechtag am 23.11.2022

Sehr geehrte Eltern,

unter Beachtung der 7. Schul-Corona-VO vom 01.10.2022 findet am 23.11. in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr der Elternsprechtag unseres Gymnasiums im Schuljahr 2022/2023 statt.

Gerne möchten wir Sie zu diesem Gesprächsabend einladen, um mit Ihnen Erfolge sowie mögliche Schwierigkeiten in der schulischen Entwicklung Ihres Kindes zu besprechen.

Um einen optimalen zeitlichen Ablauf des Abends zu gewährleisten, bitte ich Sie, Ihre Tochter/ Ihren Sohn zu beauftragen, die Gesprächstermine mit dem/der entsprechenden Fachlehrer/in abzustimmen. Bedenken Sie bitte, dass nur vereinbarte Gesprächstermine stattfinden werden. Sofern Sie aus triftigen Gründen nicht persönlich zum Gespräch erscheinen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch mit dem/der Fachlehrer/in zu einem anderen Zeitpunkt in Kontakt zu treten. Sollten Sie Erkältungssymptome zeigen, bitte ich Sie, im Vorfeld/ in der Häuslichkeit einen Selbsttest zu machen, um eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus auszuschließen. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist freiwillig und wird empfohlen.

Des Weiteren gilt die Landes-Corona-Verordnung in der derzeit gültigen Fassung.

Mit freundlichen Grüßen

S. Pelka

stellv. SL

Mathematikolympiade am 26.09.2022

Im Ernst-Barlach-Gymnasium rauchte es. Aber nein, es war kein Brand ausgebrochen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 7 bis 12 brüteten nur einmal mehr über den Aufgaben der Mathematik-Olympiade.

Die kniffligen Aufgaben sorgten für allerlei rauchende Köpfe. Ideen wurden ausprobiert, Lösungsansätze verworfen und ganze Aufgaben kopfschüttelnd beiseitegelegt. Zu schwer erschienen die Aufgaben.

Doch der Ehrgeiz setzte sich durch. Keiner der jungen Mathematiker und Mathematikerinnen wollte das auf sich sitzen lassen. So wurden schwierigste Aufgaben doch noch elegant gelöst.

Beeindruckende Leistungen erzielten:

  • Jahrgangsstufe 7
    • 1. Platz Yannick Wentzel
    • 2. Platz Emma Bartsch
    • 2. Platz Thea Stecklina
  • Jahrgangsstufe 8
    • 1. Platz Ole Kodanek
    • 2. Platz Laurenz Krohn
    • 3. Platz Francesca Lischke
  • Jahrgangsstufe 9/10
    • 1. Platz Sven Wiedow
    • 2. Platz Emma Gecht
    • 2. Platz Emily Stecklina
  • Jahrgangsstufe 11/12
    • 1. Platz Rina Kofeldt
    • 2. Platz Ole Kröger
    • 3. Platz Niklas Jacobs

Wir sind stolz auf alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Ph. Rohde

FL Mathematik

Teilnahme an der Herbstrunde 2022/2023 des Chemkids-Wettbewerbs

Liebe Schülerinnen und Schüler,

auch in diesem Schuljahr findet wieder der Chemkids-Wettbewerb statt. Unter dem Motto „Magic Milk“ sind Experimente rund um das Thema Milch zu planen, durchzuführen und zu protokollieren.

Wir wünschen allen teilnehmenden Schüler/innen der Klassenstufen 7 und 8 viel Spaß, Neugier beim Erkunden und Entdecken „neuer“ Phänomene und eine Wissenserweiterung über den eigentlichen Schulstoff in den naturwissenschaftlichen Fächern hinaus. Ausgewählte Protokolle werden eingeschickt. Vielleicht schaffen wir es wieder, dass es viele erfolgreiche Teilnehmer/innen gibt.

Einsendeschluss ist der 30.11.2022.

Alle Informationen findet ihr in dem Schreiben „Chemkids-Wettbewerb“.

Im Namen der Bio- und Ch-Fachlehrer/innen wünsche ich euch maximale Erfolge.

VG

S. Pelka

stellv. SL

7. Schul-Corona-Verordnung

Liebe Schüler/innen,

ab dem 01.10.2022 gibt es eine neue 7. Schul-Corona-Verordnung, die unverzüglich umzusetzen ist.
Wesentliche Auszüge möchte ich kurz mitteilen:
§ 2
Betretungsverbot, anlassbezogene Testpflicht
(1) An COVID-19 erkrankte Personen dürfen auch im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen die Schule nicht betreten.
(2) Bei Vorliegen von mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen, wie zum Beispiel Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen, ist eine Testung in der Häuslichkeit mittels eines Selbsttests auf eine Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 durchzuführen. Bei anhaltenden Symptomen ist eine erneute Testung an jedem weiteren zweiten Tag notwendig. Nach einem negativen Testergebnis ist das Betreten der Schule und der schulischen Anlagen gestattet.
(3) Sofern das Testergebnis eines entsprechend Absatz 2 durchgeführten Selbsttests positiv ausfällt, ist das Betreten der Schule und der schulischen Anlagen nur nach einem negativen Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) gestattet. Nach Beendigung einer Absonderung gemäß § 4 Absatz 1 Corona-LVO M-V (häusliche Isolation für maximal 10 Tage oder Ende der Quarantäne: frühestens nach 5 Tagen, wenn 2 Tage vorher bei 48h symptomfrei) ist kein negativer Nukleinsäurenachweis zum Betreten der Schule und der schulischen Anlagen notwendig.
§ 3
Mund-Nase-Bedeckung auf Schulwegen
Allen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, auf dem Schulweg bei größeren Gruppen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Weitergehende Regelungen für den öffentlichen Personennahverkehr oder die Schülerbeförderung bleiben unberührt (MNB-Tragepflicht in Bussen und Nahverkehrszügen).

7. Schul-Corona-Verordnung vom 01.10.2022

VG
i.A. Susanne Pelka
stellv. SL