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Hinweise zum 1. Schultag nach den Herbstferien-12.10.2020
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
anlässlich steigender Infektionsgefahren infolge der kommenden Herbst- Wintersaison sowie möglicher Wochenendausflüge und Ferienreisen in ausgewiesene Risikogebiete betonen wir ausdrücklich erweiterte Regeln, die laut Allgemeinverfügung vom 15.09.2020 ab MONTAG, dem 12.10.2020 in Kraft treten:
Absatz (7): „volljährige Schülerinnen und Schüler beziehungsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend §1 Absatz 1 Satz 4 SARS-Co-V-2-Quarantäneverordnubg in der Schule anzugeben. Dazu ist das „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes M-V“ in der jeweils gültigen Fassung zu nutzen. An den Schulen des Landes gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung nicht nachgekommen sind. Dieses Verbot gilt bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch 14 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erklärung von der Schule gefordert wurde. Der Schulleiter ist angewiesen, dieses Betretungsverbot durchzusetzen.“
Kontakte mit SARS-Co-V-2-positiv getesteten Personen sind unverzüglich der Schule zu melden.
In der Schule ausgelöste Infektionskrankheiten hätten weitreichende Folgen nicht nur für Leben und Gesundheit der Betroffenen, sondern auch auf deren Recht auf Bildung, da Schulschließungen die Konsequenz wären.
Bei nicht ordnungsgemäß unterzeichneten Formularen und dem daraus resultierenden Betretungsverbot, sind die Erziehungsberechtigten zur unverzüglichen Abholung ihres Kindes verpflichtet.
Die im ersten Block in den Klassen und Kursen unterrichtenden Fachlehrer*innen nehmen die Gesundheitsbescheinigungen in Empfang. Es besteht konsequente Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Eingänge:
Klasse 7/8 – Haupteingang
Klasse 9/10 – Hof II / grünes Klassenzimmer
Klasse 11/12 – Hof I / Oberteich
Wer nicht zum ersten Block erscheint, muss am Haupteingang klingeln und warten, bis sie /er abgeholt wird.
Erkrankte Schüler*innen legen diese Gesundheitsbescheinigung am ersten Tag nach ihrer Genesung und ihrer Anwesenheit in der Schule beim Klassenleiter vor.
Im Namen der Schulleitung
K. Schulz/ S. Pelka
Hinweise zur neuen Allgemeinverfügung des Ministeriums im Umgang mit COVID-19 vom 15.09.2020
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am 16.09.2020 trat die neue „Allgemeinverfügung des Ministeriums zum Besuch von Schulen zur Eindämmung der Atemwegserkrankungen COVID-19“ in Kraft. Diese haben wir Ihnen/ euch hier beigefügt.
In diesem Zusammenhang möchten wir besonders darauf hinweisen, dass in der Schule und auf allen schulischen Anlagen prinzipiell eine „Mund-Nase-Bedeckung“ zu tragen ist, wobei aber auch darauf zu achten ist, dass entsprechende Ausnahmen (Schüler in der gleichen Lerngruppe, …) definiert wurden. Auch im Bereich des Schülerverkehrs wurde diese Pflicht aufgeführt.
Innerhalb dieser Verordnung wurde explizit der Umstand der Rückkehr aus Risikogebieten nach den Herbstferien hervorgehoben, aus dem hervor geht, dass Schülerinnen und Schüler, welche sich zum Stichtag 12.10.2020 bis zu 14 Tagen vorher (also auch im Zeitraum der Herbstferien oder vorher zum Beispiel bei Wochenendausflügen) in einem Risikogebiet oder in einem Gebiet mit mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner aufgehalten haben und zurück nach MV einreisen, die Schule nicht betreten dürfen und in häusliche Quarantäne geschickt werden müssen. Wir bitten Sie/ euch, diesen Umstand bei der Planung Ihrer /eurer Herbstferien und später durchzuführenden Freizeitaktivitäten unbedingt zu beachten.
Ein entsprechendes Formular zur Gesundheitsbestätigung (Formular zur Gesundheitsbestätigung) sowie die dazu gehörende Datenschutzerklärung (Informationsblatt zum Datenschutz) finden/et Sie/ ihr hier.
Wir gehen davon aus, dass sich auch weiterhin alle Beteiligten (Schüler, Lehrer, weiteres Personal) intensiv um die Eindämmung der Pandemieauswirkungen bemühen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen / euch und uns: Bleiben Sie / bleibt gesund!
Maik Pegel
Schulleiter
Handlungsempfehlung
Sehr geehrte Eltern,
bereits im Beitrag „Elterninformation zum Umgang mit Erkrankungen etc.“vom 20.08.2020 stellte Herr Pegel eine Handlungsempfehlung bei Erkältungssymptomen vom LAGuS vor. Dieses Schema kann bei der Einschätzung der Krankheitszeichen (z.B. leichte, schwere Symptome) hilfreich sein.
Das Fließschema finden Sie hier: Fließschema_Kita