Hinweise zur neuen Allgemeinverfügung des Ministeriums im Umgang mit COVID-19 vom 15.09.2020

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am 16.09.2020 trat die neue „Allgemeinverfügung des Ministeriums zum Besuch  von Schulen zur Eindämmung der Atemwegserkrankungen COVID-19“ in Kraft. Diese haben wir Ihnen/ euch hier beigefügt.

Allgemeinverfügung 15.09.2020

In diesem Zusammenhang möchten wir besonders darauf hinweisen, dass in der Schule und auf allen schulischen Anlagen prinzipiell eine „Mund-Nase-Bedeckung“ zu tragen ist, wobei aber auch darauf zu achten ist, dass entsprechende Ausnahmen (Schüler in der gleichen Lerngruppe, …) definiert wurden. Auch im Bereich des Schülerverkehrs wurde diese Pflicht aufgeführt.

Innerhalb dieser Verordnung wurde explizit der Umstand der Rückkehr aus Risikogebieten nach den Herbstferien hervorgehoben, aus dem hervor geht, dass Schülerinnen und Schüler, welche sich zum Stichtag 12.10.2020 bis zu 14 Tagen vorher (also auch im Zeitraum der Herbstferien oder vorher zum Beispiel bei Wochenendausflügen) in einem Risikogebiet oder in einem Gebiet mit mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner aufgehalten haben und zurück nach MV einreisen, die Schule nicht betreten dürfen und in häusliche Quarantäne geschickt werden müssen. Wir bitten Sie/ euch, diesen Umstand bei der Planung Ihrer /eurer Herbstferien und später durchzuführenden Freizeitaktivitäten unbedingt zu beachten.

Ein entsprechendes Formular zur Gesundheitsbestätigung (Formular zur Gesundheitsbestätigung) sowie die dazu gehörende Datenschutzerklärung (Informationsblatt zum Datenschutz) finden/et Sie/ ihr hier.

Wir gehen davon aus, dass sich auch weiterhin alle Beteiligten (Schüler, Lehrer, weiteres Personal) intensiv um die Eindämmung der Pandemieauswirkungen bemühen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen / euch und uns: Bleiben Sie / bleibt gesund!

Maik Pegel
Schulleiter