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Hinweise für die kommenden Unterrichtswochen ab dem 16.08.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich möchte euch/Ihnen die wesentlichen Inhalte aus dem 2. Hinweisschreiben des Bildungsministeriums zur Kenntnisnahme zusenden.

“…ab Montag, 16.08.2021, die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt ist. Die diesbezügliche Regelung finden Sie in § 3a der aktuell geltenden 3. SchulCorona-Verordnung.
Das Tragen einer MNB ist freiwillig selbstverständlich möglich.
Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind. In diesen Fällen hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine MNB zu tragen.
[…]Die Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales bekannt gegeben (www.lagus.mvregierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie).
Außerdem gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung). Hiervon ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene. Es gelten weiterhin die bestehenden Verfahren.”

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums.

Information von NahBus: Das Tragen der MNB ist im Bus weiterhin verpflichtend!

VG
i.A. Susanne Pelka
komm. SL

Aktualisierte Formulare zum Selbsttest und zum Reiseverhalten

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ab dem 05.08.2021 gibt es aktualisierte Formulare zum “Selbsttest” (Einverständniserklärung), zur Bestätigung eines negativen Testergebnisses und zur Erklärung über das Reiseverhalten, die zukünftig genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Susanne Pelka

komm. SL

Erste Hinweise zum Schulstart

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

durch das Ministerium wurden an die Schulen mehrere Dokumente gesendet, die wir Ihnen und euch in Vorbereitung des neuen Schuljahres zur Kenntnis geben möchten.

Auszüge aus dem Hinweisschreiben vom 23.07.2021:

  • “Beachten Sie bitte auch, dass nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage sowohl eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, als auch eine Testpflicht besteht. Bitte weisen Sie die Erziehungsberechtigten vorsorglich darauf hin, dass auch für Elternversammlungen und Veranstaltungen gemäß Teil 7 des Schulgesetzes (SchulG M-V) bis zum Ende der zweiten Schulwoche nach den Ferien die Testpflicht und die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, besteht.”
  • “Die aktuelle Schul-Corona-Verordnung ist noch bis zum 29.07.2021 gültig. Sie enthält auch alle Regelungen für die ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien. “
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen eine Erklärung über das Reiseverhalten abgeben. […] Bitte beachten Sie, dass die Schülerinnen und Schüler bei einer Nichtabgabe der Erklärung nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Sie sind gesondert zu betreuen, die Erziehungsberechtigten sind zu informieren und aufzufordern, die Erklärung beizubringen oder ihr Kind abzuholen.”
  • Das Testen wird weiter durchgeführt. Bitte nutzen Sie für Ihr Kind bzw. nutzt dazu die vor den Ferien ausgeteilten Testkits. (Außer Schüler der Klassenstufe 7, die neu an unserer Schule aufgenommen werden.) Ausgenommen davon sind vollständig gegen das Corona-Virus Geimpfte oder Genesende. (Nachweispflicht) (Siehe auch: weiteren Hinweise!)
    Die Formulare zum Selbsttest in der Schule werden von allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 7 und, falls noch nicht im alten Schuljahr ausgefüllt, von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 8-12 am ersten Unterrichtstag im 1. Block abgegeben.
  • “Wichtig ist auch, dass die Erziehungsberechtigten einen guten Impfschutz haben. […] Darüber hinaus wird es Impfaktionen für die über 16-Jährigen an allen Schulen mit den entsprechenden Altersklassen geben. Um den Bedarf hierfür zu ermitteln, wird es eine Abfrage aller Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre geben.”
  • ” Es gilt weiterhin, dass Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden und beruflichen Schulen, die zu einer der Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung (gemäß RKI) gehören, auf Antrag bei der unteren Schulbehörde vom Besuch der Schule befreit werden können (§ 48 Abs. 2 SchulG M-V). Die Zugehörigkeit zu einer so genannten Risikogruppe ist glaubhaft zu machen. Im Zweifel kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder etc.) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Bereits bestehende Anträge können durch die zuständige Schulbehörde fortgeschrieben werden. […] Schülerinnen und Schüler, die vom Besuch der Schule befreit sind, nehmen verpflichtend am Distanzunterricht teil.”
  • In den ersten Unterrichtswochen werden in den Fächern Lernstandserhebungen durchgeführt.
  • Ein- und mehrtägige Schulfahrten sind (mit wichtigen Einschränkungen) möglich – keine Kostenübernahmen mehr vom Land von Ansprüchen aus Reiserücktrittsversicherungen
  • ” Für die Durchführung von Elternversammlungen und Veranstaltungen in Präsenz im Rahmen der schulischen Eltern- und Schülermitwirkung (Versammlungen, Konferenzen, Sitzungen) gemäß Teil 7 SchulG M-V, soweit diese Veranstaltungen sich auf öffentliche Schulen beziehen und diese in Schulen oder in und auf schulischen Anlagen stattfinden, gelten die Regelungen der aktuellen Schul-Corona-Verordnung. Die vorgenannten Veranstaltungen können unter Einhaltung der geltenden Regelung der Schul-Corona-Verordnung durchgeführt werden.”

Auf Grund des aktuellen Hygieneplans werden weiterhin die Klassen bestimmten Lerngruppen zugeteilt. Diese Lerngruppen werden zeitversetzte Unterrichtsstunden sowie unterschiedliche Pausenorte haben.

  • Lerngruppe 1 (Klassenstufen 7 und 8) – Zugang durch die Haupttür – Pause auf dem Pausenhof 1
  • Lerngruppe 2 (Klassenstufen 9 und 10) – Zugang durch den Seiteneingang 1 (Pausenhof 1) – Pause auf dem Pausenhof 2 (Hartballplatz)
  • Lerngruppe 3 (Klassenstufen 11 und 12) – Zugang durch den Seiteneingang 2 (Pausenhof 2) – Pause im “Grünen Klassenzimmer