Erste Hinweise zum Schulstart

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

durch das Ministerium wurden an die Schulen mehrere Dokumente gesendet, die wir Ihnen und euch in Vorbereitung des neuen Schuljahres zur Kenntnis geben möchten.

Auszüge aus dem Hinweisschreiben vom 23.07.2021:

  • “Beachten Sie bitte auch, dass nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage sowohl eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, als auch eine Testpflicht besteht. Bitte weisen Sie die Erziehungsberechtigten vorsorglich darauf hin, dass auch für Elternversammlungen und Veranstaltungen gemäß Teil 7 des Schulgesetzes (SchulG M-V) bis zum Ende der zweiten Schulwoche nach den Ferien die Testpflicht und die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, besteht.”
  • “Die aktuelle Schul-Corona-Verordnung ist noch bis zum 29.07.2021 gültig. Sie enthält auch alle Regelungen für die ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien. “
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen eine Erklärung über das Reiseverhalten abgeben. […] Bitte beachten Sie, dass die Schülerinnen und Schüler bei einer Nichtabgabe der Erklärung nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Sie sind gesondert zu betreuen, die Erziehungsberechtigten sind zu informieren und aufzufordern, die Erklärung beizubringen oder ihr Kind abzuholen.”
  • Das Testen wird weiter durchgeführt. Bitte nutzen Sie für Ihr Kind bzw. nutzt dazu die vor den Ferien ausgeteilten Testkits. (Außer Schüler der Klassenstufe 7, die neu an unserer Schule aufgenommen werden.) Ausgenommen davon sind vollständig gegen das Corona-Virus Geimpfte oder Genesende. (Nachweispflicht) (Siehe auch: weiteren Hinweise!)
    Die Formulare zum Selbsttest in der Schule werden von allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 7 und, falls noch nicht im alten Schuljahr ausgefüllt, von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 8-12 am ersten Unterrichtstag im 1. Block abgegeben.
  • “Wichtig ist auch, dass die Erziehungsberechtigten einen guten Impfschutz haben. […] Darüber hinaus wird es Impfaktionen für die über 16-Jährigen an allen Schulen mit den entsprechenden Altersklassen geben. Um den Bedarf hierfür zu ermitteln, wird es eine Abfrage aller Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre geben.”
  • ” Es gilt weiterhin, dass Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden und beruflichen Schulen, die zu einer der Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung (gemäß RKI) gehören, auf Antrag bei der unteren Schulbehörde vom Besuch der Schule befreit werden können (§ 48 Abs. 2 SchulG M-V). Die Zugehörigkeit zu einer so genannten Risikogruppe ist glaubhaft zu machen. Im Zweifel kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder etc.) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Bereits bestehende Anträge können durch die zuständige Schulbehörde fortgeschrieben werden. […] Schülerinnen und Schüler, die vom Besuch der Schule befreit sind, nehmen verpflichtend am Distanzunterricht teil.”
  • In den ersten Unterrichtswochen werden in den Fächern Lernstandserhebungen durchgeführt.
  • Ein- und mehrtägige Schulfahrten sind (mit wichtigen Einschränkungen) möglich – keine Kostenübernahmen mehr vom Land von Ansprüchen aus Reiserücktrittsversicherungen
  • ” Für die Durchführung von Elternversammlungen und Veranstaltungen in Präsenz im Rahmen der schulischen Eltern- und Schülermitwirkung (Versammlungen, Konferenzen, Sitzungen) gemäß Teil 7 SchulG M-V, soweit diese Veranstaltungen sich auf öffentliche Schulen beziehen und diese in Schulen oder in und auf schulischen Anlagen stattfinden, gelten die Regelungen der aktuellen Schul-Corona-Verordnung. Die vorgenannten Veranstaltungen können unter Einhaltung der geltenden Regelung der Schul-Corona-Verordnung durchgeführt werden.”

Auf Grund des aktuellen Hygieneplans werden weiterhin die Klassen bestimmten Lerngruppen zugeteilt. Diese Lerngruppen werden zeitversetzte Unterrichtsstunden sowie unterschiedliche Pausenorte haben.

  • Lerngruppe 1 (Klassenstufen 7 und 8) – Zugang durch die Haupttür – Pause auf dem Pausenhof 1
  • Lerngruppe 2 (Klassenstufen 9 und 10) – Zugang durch den Seiteneingang 1 (Pausenhof 1) – Pause auf dem Pausenhof 2 (Hartballplatz)
  • Lerngruppe 3 (Klassenstufen 11 und 12) – Zugang durch den Seiteneingang 2 (Pausenhof 2) – Pause im “Grünen Klassenzimmer