Hinweise für die kommenden Unterrichtswochen ab dem 16.08.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
ich möchte euch/Ihnen die wesentlichen Inhalte aus dem 2. Hinweisschreiben des Bildungsministeriums zur Kenntnisnahme zusenden.
„…ab Montag, 16.08.2021, die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt ist. Die diesbezügliche Regelung finden Sie in § 3a der aktuell geltenden 3. SchulCorona-Verordnung.
Das Tragen einer MNB ist freiwillig selbstverständlich möglich.
Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind. In diesen Fällen hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine MNB zu tragen.
[…]Die Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales bekannt gegeben (www.lagus.mvregierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie).
Außerdem gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung). Hiervon ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene. Es gelten weiterhin die bestehenden Verfahren.“
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums.
Information von NahBus: Das Tragen der MNB ist im Bus weiterhin verpflichtend!
VG
i.A. Susanne Pelka
komm. SL