Hinweise zum Impfen von Kindern im Alter von 12- 15 Jahren

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Erziehungsberechtigte,

ich bitte um Kenntnisnahme des Schreibens der Ministerin.
Die Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahre erhielten heute einen Zettel, auf dem anonym die Impfbereitschaft erfasst wird. Dieser Zettel wird morgen wieder im 1. Block abgegeben.

Ich verweise nochmal darauf, dass die Teilnahme an der Impfung durch das Impfteam freiwillig erfolgt und die Genehmigung der Erziehungsberechtigten im Vorfeld eingeholt wird.

Impfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gegen SARS-Cov-2
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
das Schuljahr ist seit mehr als drei Wochen angelaufen. Trotz der andauernden Corona-Pandemie erhalten Ihre Kinder – begleitet von den bekannten Schutzmaßnahmen – täglich Präsenzunterricht in der Schule. Mit Blick auf die nächsten Monate ist es das übergeordnete Ziel der Landesregierung, dass es auch bei steigenden Infektionszahlen nicht mehr zu flächendeckenden Schulschließungen kommt. Denn nur der Unterricht in der Schule in Präsenz ist langfristig ein Garant für Bildungs- und Chancengleichheit, für erfolgreiche Bildungsbiografien und für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Eltern.
Um diese Herausforderung gemeinsam mit Erfolg zu meistern, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Schützen Sie sich selbst, schützen Sie Ihre Angehörigen und tragen Sie bitte dazu bei, Schulen und Kindertagesstätten regulär im Präsenzbetrieb offen zu halten.
Der einzige Weg heraus aus der Pandemie ist gegenwärtig das Impfen. Rund 90 Prozent unserer Lehrkräfte sind geimpft. Dies gibt nicht nur den Erwachsenen an den Schulen, sondern auch den Schülerinnen und Schülern mehr Sicherheit. Eine sehr gute Nachricht ist es nun, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) jetzt auch Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren eine Impfung empfiehlt. Dies ermöglicht nun, dass auch die Kinder dieser Altersgruppe effektiv vor dem Corona-Virus geschützt werden können. Die Impfung ist freiwillig und wird nicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht erklärt. Vor der Impfung erfolgt eine ausführliche ärztliche Beratung der Erziehungsberechtigten.
Somit ist ab sofort die Impfung bei einem Haus-, Kinder- oder Jugendarzt bzw. -ärztin unkompliziert möglich. Auch in den Impfzentren können Kinder ab 12 Jahren geimpft werden. In jedem Fall erfolgt vor der Impfung eine umfassende ärztliche Beratung. Informationen zu den Impfzentren erhalten Sie unter diesem Link:
https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Impfen-Corona-Pandemie/
Darüber hinaus besuchen aktuell auch mobile Impfteams der örtlichen Gesundheitsbehörden die weiterführenden Schulen, um Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren, die sich impfen lassen möchten und deren Eltern eine Einwilligung gegeben haben, ein Impfangebot zu unterbreiten. Es ist geplant, dieses Angebot an Schulen des Landes auch für die 12- bis 15-Jährigen vorzuhalten. Geimpft wird mit den für Kinder ab 12 Jahren zugelassenen mRNA-Impfstoffen BioNTech/Pfizer oder Moderna. Um den Einsatz der mobilen Impfteams optimal organisieren zu können, bitte ich Sie, sofern Sie Interesse an einer Impfung Ihres Kindes in der Schule haben, dies mit dem beiliegenden Formular bis zum 26.08.2021 zu signalisieren. Diese Bedarfsmeldung dient der Steuerung der mobilen Teams und ist keine verbindliche Anmeldung.
Falls auch an Ihrer Schule eine Impfaktion stattfindet, erfolgt dies im Beisein eines Erziehungsberechtigten. Der impfende Arzt vor Ort wird Sie vorher umfassend zu Fragen der Impfung aufklären. In diesem Zusammenhang können Sie als Eltern sich ebenfalls impfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Martin”VG
i.A. Susanne Pelka
komm. SL