Kategorie: Allgemeines

7. Schul-Corona-Verordnung

Liebe Schüler/innen,

ab dem 01.10.2022 gibt es eine neue 7. Schul-Corona-Verordnung, die unverzüglich umzusetzen ist.
Wesentliche Auszüge möchte ich kurz mitteilen:
§ 2
Betretungsverbot, anlassbezogene Testpflicht
(1) An COVID-19 erkrankte Personen dürfen auch im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen die Schule nicht betreten.
(2) Bei Vorliegen von mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen, wie zum Beispiel Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen, ist eine Testung in der Häuslichkeit mittels eines Selbsttests auf eine Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 durchzuführen. Bei anhaltenden Symptomen ist eine erneute Testung an jedem weiteren zweiten Tag notwendig. Nach einem negativen Testergebnis ist das Betreten der Schule und der schulischen Anlagen gestattet.
(3) Sofern das Testergebnis eines entsprechend Absatz 2 durchgeführten Selbsttests positiv ausfällt, ist das Betreten der Schule und der schulischen Anlagen nur nach einem negativen Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) gestattet. Nach Beendigung einer Absonderung gemäß § 4 Absatz 1 Corona-LVO M-V (häusliche Isolation für maximal 10 Tage oder Ende der Quarantäne: frühestens nach 5 Tagen, wenn 2 Tage vorher bei 48h symptomfrei) ist kein negativer Nukleinsäurenachweis zum Betreten der Schule und der schulischen Anlagen notwendig.
§ 3
Mund-Nase-Bedeckung auf Schulwegen
Allen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, auf dem Schulweg bei größeren Gruppen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Weitergehende Regelungen für den öffentlichen Personennahverkehr oder die Schülerbeförderung bleiben unberührt (MNB-Tragepflicht in Bussen und Nahverkehrszügen).

7. Schul-Corona-Verordnung vom 01.10.2022

VG
i.A. Susanne Pelka
stellv. SL

M+E-Infotruck

Foto: T. Barth

Vor kurzem wurde uns, den Schülern der neunten Klasse, durch den M+E-Infotruck ein Einblick in verschiedene Berufsfelder ermöglicht. Vom 27. bis zum 28. September 2022 haben die neunten Klassen, die in sechs Gruppen eingeteilt und jeweils von einem Lehrer begleitet wurden, den Truck besichtigt. Der Infotruck von Nordmetall und AGV Nord stand auf dem Parkplatz des Kinos in Schönberg. Der Truck ist ausfahrbar und besitzt zwei Etagen. Es wurden zudem einige spannende Exponate ausgestellt und eine interessante Präsentation gehalten. Jeden Tag hatten drei Gruppen, bestehend aus 16 Schülern, die Möglichkeit, sich den Truck anzuschauen. Die jeweiligen Lehrer holten die Gruppen aus dem Unterricht und machten sich auf den Weg zum Truck. Dort angekommen gab es eine kurze Belehrung und Einführung. In der oberen Etage wurden wir von zwei Dualstudenten erwartet, die uns einen Vortrag über die aus Lübeck stammende Firma „Dräger“ hielten. Danach gingen wir in die untere Etage, wo wir die Ausstellungsstücke austesten konnten. Man konnte beispielsweise den kollaborativ arbeitenden Roboter Cobot steuern, Stromkreise bauen und an einigen Stationen Quizfragen beantworten. Am Ende ging es wieder zurück zur Schule und damit wieder in den Unterricht, damit die anderen Gruppen in den Truck konnten. Das Ganze wurde gemacht, damit ein Einblick in verschiedene Berufsfelder und die Fächer im MINT-Bereich, in Arbeit, Wirtschaft, Technik und Sozialkunde gegeben wird. Außerdem diente das Ganze auch der Berufsorientierung, da der Eine oder Andere vielleicht dadurch eine Idee bekommen hat, in welche Richtung er oder sie mit dem späteren Beruf gehen will. Der Infotruck hat einige Ideen für Praktika und Ausbildungsplätze geliefert und uns neue Dinge kennenlernen lassen. Abschließend kann man sagen, dass es sehr lehrreich war und man einige spannende Informationen mitgenommen hat. Man kann es auf jeden Fall an andere Klassen weiterempfehlen.

Vivien Hillebrandt & Amelie Stenzel, Klasse 9c

Schulsanitätsdienst

Liebe angehende Schulsanitäter*innen,

wie versprochen schicke ich Euch einige Infos zur Ausbildung zum Schulsanitäter.

Wann? 05. und 26.11.2022

Dauer? 18 Unterrichtseinheiten/45 Minuten

Wo? Schule

Weitere Hinweise könnt ihr dem Informationsbrief entnehmen.

VG

B. Zimmermann

Schulsozialarbeiter

Aktionsprogramm des Landes M-V „Stark machen und Anschluss sichern“ im Schuljahr 2022-2023_ Maßnahme: Tutorenprogramm „Schülernachhilfe“

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

zur Behebung bestehender Wissenslücken (bedingt durch z.B. Pandemie) wird durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen des Aktionsprogramms „Stark machen und Anschluss sichern“ – Maßnahme „Tutorenprogramm“ Nachhilfe anzubieten und diese auch vergütet zu bekommen. Zielgruppe für die Tutoren/Tutorinnen sind Schüler/innen unseres Gymnasiums ab der Klassenstufe 9. Nachhilfe erhalten können alle Schüler/innen ab der Klassenstufe 7. In dem Informationsschreiben findet ihr alles zur Durchführung und Abrechnung. Anbei findet ihr auch den beim LFI einzureichenden Leistungsnachweis/ die einzureichende Leistungsabrechnung. Da die Schülernachhilfe in der Schule stattfindet, ist die Möglichkeit gegeben, Nachhilfe unmittelbar nach dem regulären Unterricht zu beginnen oder bei auftretenden Freistunden/-Blöcken die Zeit für die Nachhilfe zu nutzen.

Wir würden uns freuen, wenn diese Möglichkeit der Schülernachhilfe genutzt wird. Für Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung. Im Namen der Schulleitung wünsche ich euch gutes Gelingen und viel Spaß beim Fördern.

Informationsschreiben

Leistungsnachweis/Leistungsabrechnung

VG

i.A. Susanne Pelka stellv. SL