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Hinweise für die kommenden Tage

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir hoffen, dass Sie und ihr ein paar erholsame Ferientage verbringen konnten/t.

Nach Sichtung der eingegangenen Hinweise durch das Bildungsministerium möchte ich Ihnen und euch ein paar Hinweise zum Ablauf der kommenden Tage geben.

  1. Entsprechend der „Zweiten Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung“ vom 31.03.2021 wird im § 7 ein 11. Absatz eingefügt, der folgenden Text beinhaltet: (11) Abweichend von Absatz 1 bis 4 wird in den Landkreisen und kreisfreien Städten am 08. April 2021 und am 09. April 2021 der Schulbetrieb in der Unterrichtsform durchgeführt, wie er am 26. März 2021 durchgeführt wurde.“ Das bedeutet für unsere Schule konkret, dass der bereits bekanntgegebene Wechselunterricht für die entsprechenden Gruppen am Donnerstag und Freitag fortgeführt wird. (Nähere Details zur konkreten Umsetzung wird Frau Pelka in einer separaten Mail demnächst mitteilen).
  2. Alle Schülerinnen und Schüler, die zum Präsenzunterricht in der Schule erscheinen, müssen die geforderte Gesundheitsbestätigung unbedingt mitbringen. 
  3. Schülerinnen und Schüler, die vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind, müssen diesen Umstand durch ihre Eltern glaubhaft machen lassen. (Das kann zum Beispiel durch die einmalige Vorlage eines ärztlichen Attestes im Sekretariat geschehen.)
  4. Die vor den Ferien begonnenen Testungen werden auch am Donnerstag und Freitag freiwillig fortgeführt. Nach Vorlage eines noch zu erstellenden Beschlusses der Schulkonferenz werden dann weitere Regelungen und Modalitäten zur freiwilligen Testung für die kommenden Wochen bekanntgegeben. 
  5. Alle weiteren Regelungen zur Umsetzung des Unterrichts ab der kommenden Woche werden durch das Infektionsgeschehen bestimmt und durch die dafür vorgesehenen Maßnahmen der Schul-Corona-Verordnung geregelt. (Sollte der Inzidenzwert weiterhin über 100 liegen, könnte somit laut Schul-Corona-Verordnung § 7d (Aufhebung der Präsenzpflicht, Distanzunterricht, freiwilliger Präsenzunterricht nur in den Abschlussklassen) in Kraft treten.)

Wir werden versuchen, Sie und euch auch weiterhin über Neuregelungen etc. rechtzeitig zu informieren. 

i.A. Maik Pegel