Beiträge

Hinweise für die kommenden Tage

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir hoffen, dass Sie und ihr ein paar erholsame Ferientage verbringen konnten/t.

Nach Sichtung der eingegangenen Hinweise durch das Bildungsministerium möchte ich Ihnen und euch ein paar Hinweise zum Ablauf der kommenden Tage geben.

  1. Entsprechend der “Zweiten Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung” vom 31.03.2021 wird im § 7 ein 11. Absatz eingefügt, der folgenden Text beinhaltet: (11) Abweichend von Absatz 1 bis 4 wird in den Landkreisen und kreisfreien Städten am 08. April 2021 und am 09. April 2021 der Schulbetrieb in der Unterrichtsform durchgeführt, wie er am 26. März 2021 durchgeführt wurde.” Das bedeutet für unsere Schule konkret, dass der bereits bekanntgegebene Wechselunterricht für die entsprechenden Gruppen am Donnerstag und Freitag fortgeführt wird. (Nähere Details zur konkreten Umsetzung wird Frau Pelka in einer separaten Mail demnächst mitteilen).
  2. Alle Schülerinnen und Schüler, die zum Präsenzunterricht in der Schule erscheinen, müssen die geforderte Gesundheitsbestätigung unbedingt mitbringen. 
  3. Schülerinnen und Schüler, die vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind, müssen diesen Umstand durch ihre Eltern glaubhaft machen lassen. (Das kann zum Beispiel durch die einmalige Vorlage eines ärztlichen Attestes im Sekretariat geschehen.)
  4. Die vor den Ferien begonnenen Testungen werden auch am Donnerstag und Freitag freiwillig fortgeführt. Nach Vorlage eines noch zu erstellenden Beschlusses der Schulkonferenz werden dann weitere Regelungen und Modalitäten zur freiwilligen Testung für die kommenden Wochen bekanntgegeben. 
  5. Alle weiteren Regelungen zur Umsetzung des Unterrichts ab der kommenden Woche werden durch das Infektionsgeschehen bestimmt und durch die dafür vorgesehenen Maßnahmen der Schul-Corona-Verordnung geregelt. (Sollte der Inzidenzwert weiterhin über 100 liegen, könnte somit laut Schul-Corona-Verordnung § 7d (Aufhebung der Präsenzpflicht, Distanzunterricht, freiwilliger Präsenzunterricht nur in den Abschlussklassen) in Kraft treten.)

Wir werden versuchen, Sie und euch auch weiterhin über Neuregelungen etc. rechtzeitig zu informieren. 

i.A. Maik Pegel

Formular zur Gesundheitsbestätigung nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

hiermit stelle ich im Auftrage des Ministeriums bereits vor den Osterferien das Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Schulbesuch nach den Osterferien,

welches am ersten Schultag nach den Ferien unterschrieben wieder in die Schule mitgebracht und abgegeben werden muss, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Maik Pegel
Schulleiter

Wichtiger Hinweis zum Unterricht vor den Osterferien (incl. Präsenzpflicht)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

hiermit möchte ich allen Beteiligten eine wichtige Veränderung in der geplanten Beschulung für die kommenden vier Schultage vor den Osterferien mitteilen.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt Schwerin werden, entsprechend der “Ersten Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung” §7c “Schulbetrieb bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 bis 50 in den Landkreisen und kreisfreien Städten (Stufe 2)” Abs. 3 Satz 3 “Bei der Organisation des Wechselunterrichts in den allgemein bildenden Schulen bis zum 26. März 2021 ist für eine gleichmäßige Unterrichtsverteilung bezüglich der Anzahl der Unterrichtstage der wechselnden Gruppen für alle Schülerinnen und Schüler zu sorgen.”, ab sofort Regelungen umgesetzt, die Ihnen und euch die stellvertretende Schulleiterin umgehend zukommen lassen wird.

Hybridunterricht-Gruppenaufteilung 7-11

Durch diese Regelungen wird ein Schulbesuch für alle Schüler ermöglicht, wobei die Präsenzpflicht nicht aufgehoben ist. Aus diesem Grund bitten wir alle Eltern und Schüler uns spätestens am Tag des geplanten Erscheinens der Schüler eine eventuelle Abwesenheit per Telefon oder Mail bis 07:30 Uhr des Tages mitzuteilen. 

Es ist uns bewusst, dass die bisherigen Planungen, welche Ihnen und euch zugesandt wurden, somit nichtig sind.

Ich bitte jedoch alle Beteiligten um Verständnis und Umsicht bei der Umsetzung der geltenden Regelungen. 

Ein “normaler” Unterricht wird in dieser kurzen Zeitspanne nicht zu erwarten sein, jedoch wird es Möglichkeiten der Wiederholung und Festigung des Unterrichtsstoffes für die sich in Präsenz befindlichen Schülerinnen und Schüler geben. 

Beginn des Wechselunterrichts am 23.03.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schüler*innen, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im Schreiben “Umsetzung des 151. Hinweisschreibens sowie der 2. Schul-Corona-Verordnung M-V vom 15.02.2021, zuletzt geändert 12.03.2021” des Ministeriums vom 18.03.2021 wird Frolgendes auszugsweise mitgeteilt:

“Im Landkreis Nordwestmecklenburg liegt die 7-Tage-Inzidenz seit dem 13.03.2021 unter dem Wert von 100. Ausgehend davon, dass diese 7-Tage-Inzidenz bis einschließlich dem 22. März 2021 weiter auf dem Niveau von unter 100 liegt, erfüllt der Landkreis Nordwestmecklenburg ab dem 23. März die Voraussetzungen des § 7a Abs. 9 der 2. Schul-Corona-Verordnung. 

Demnach würden ab dem darauffolgenden Werktag, Dienstag, den 23.03.2021, die Regelungen des § 7c zum Schulbetrieb greifen, wonach in den in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen mit dem freiwilligen Einsatz von Selbst- und Schnelltests stattfindet. Ab Jahrgangsstufe 7 der allgemein bildenden Schulen und in den beruflichen Schulen würde dann Wechselunterricht mit dem freiwilligen Einsatz von Selbst- und Schnelltests stattfinden. Weitere Regelungen sind der 2. Schul-Corona-Verordnung zu entnehmen. 

Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz in den verbleibenden Kalendertagen bis zum 22. März jedoch nur einmal auf ein Niveau von über 100 bewegen, erfolgt kein Wechsel in die Stufe 2 der 2. Schul-Corona-Verordnung.

Die Klassenstufen 7-11 kommen dann ab dem 23.03.2021 zur Schule. 🙂

i.A. S. Pelka

komm. stellv. SL