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Teilnahme an der Herbstrunde 2021/2022 des Chemkids-Wettbewerbs

In diesem Schuljahr nahmen die Schüler/innen aus den Klassen 8a, 8b und 8d an der Herbstrunde des Chemkids – Wettbewerbs zum Thema „Rundis glänzende Versuche“ teil.

6 Arbeiten wurden eingeschickt.

Das Prädikat „sehr erfolgreich teilgenommen“ erhielt

  • Julia Kokotsch (8c)  

Julia wurde zu einer Auszeichnungsveranstaltung (voraussichtlich im August 2022)

nach Rostock eingeladen.

Weiterhin erhielten 5 Schüler/Innen Urkunden für eine erfolgreiche Teilnahme bzw. Teilnahme am Wettbewerb.

  • Klara – Katinka Groth (8a)
  • Julian Foth (8a)
  • Leonard Heuschel (8b)
  • Lilli Kalfack (8c)
  • Josephine Braunwath (8c)

Herzlichen Glückwunsch!!!

Wir möchten uns bei allen Schüler/innen für ihr Engagement und ihre Experimentierfreudigkeit bedanken und hoffen auf eine rege Teilnahme an weiteren Chemkids – Runden in den nächsten Jahren.

Die Aufgaben für die zweite Runde findest du hier. Viel Spaß beim Experimentieren.

Die Chemielehrer des EBG

01.03.2022

kostenfreier Fitnesstrainer C-Lizenz Fernlehrgang

Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11,

es besteht die Möglichkeit über die “Akademie für Sport und Gesundheit Dr. Bergmann GmbH” einen Fernlehrgang zu absolvieren. Für insgesamt 15 Interessierte erhielt ich Gutschein-Codes, die dann auf der Seite https://www.akademie-sport-gesundheit.de/ausbildung-fitnesstrainer-c-lizenz-online.html beim Buchen des Kurses eingelöst werden.

Wer diesen Fernlehrgang belegen möchte, meldet sich bitte nochmals bei mir.

Weitere Informationen kannst du dem Schreiben entnehmen.

VG

Susanne Pelka

stellv. SL

Iserv

Auf Grund der Baumaßnahmen musste der Server für den iserv-Dienst abgeschaltet werden. Iserv arbeitet seit heute wieder.

i.A. Torsten Barth

Informationen zum Neustart

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie und ihr hatten / hattet erholsame Ferien und wir können gemeinsam in den zweiten Teil des Schuljahres 2021/2022 starten.

Wie Frau Pelka in Ihrem letzten Schreiben bereits ankündigte, werde ich ab dem 1. März 2022 die Aufgaben als Schulleiter des Ernst-Barlach-Gymnasiums übernommen. Ich freue mich auf meine neue herausfordernde Aufgabe, das Kennenlernen vieler Menschen und die gemeinsame Arbeit mit Ihnen und euch. In diesem Zusammenhang möchte ich mich ganz besonders bei Frau Pelka für die hervorragende und anstrengende Arbeit des letzten Schulhalbjahres bedanken. Dafür mein voller Respekt. Ich möchte mich weiterhin für die freundliche und hilfsbereite Aufnahme in die Schulgemeinschaft bedanken.

Die Schule durfte ich bisher als eine Schule, die gut „auf Kurs“ liegt, erfahren. Vor allem beeindruckte mich der respektvolle Umgang miteinander. Ebenfalls die fortgeschrittene digitale Ausstattung der Schule hätte ich in dieser Qualität nicht erwartet.

Meine nächsten Schritte werden das schnelle Kennenlernen der Schule, von Ihnen und euch sein und die Übernahme der der Aufgaben als Schulleiter sein. Wichtig wird vor allem auf die gute Durchführung des Abiturs 2022 liegen.  Wir werden in den verschiedenen Gremien zusammenarbeiten, wo ich sicher viele Fragen stellen werde. Der offene, konstruktive Umgang miteinander ist mir an dieser Stelle wichtig. Die Tür ist offen … und auch ich möchte dieses in der anderen Richtung so handhaben.

Corona-update:

Corona, wird uns wohl auch im zweiten Halbjahr im Griff halten. Hier möchte ich ausdrücklich den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern danken, die fast ein halbes Schuljahr hinter Masken verbracht haben und um Durchhaltevermögen bei der Einhaltung der Regeln bitten. Weitere Hinweise finden Sie / findet ihr unten.

Rechtliches, am 05.02.2022 ist die „Sechste Verordnung zu Änderungen im Schulrecht infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ (https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1644172, Stand: 08.02.2022, 10.19) in Kraft getreten.

Wesentliche Punkte in Bezug auf das Gymnasium sind:

Leistungsbewertungsverordnung, die Anzahl der zu erbringenden schriftlichen Leistungsermittlungen wurde konkretisiert ( soll max. 5 pro Schulwoche nicht übersteigen).

Abiturprüfungsverordnung, Leistungsbewertungsverordnung, die Anzahl der zu erbringenden schriftlichen Leistungsermittlungen wurde ebenfalls konkretisiert (Die maximale Anzahl von schriftlichen Leistungsermittlungen in einer Unterrichtswoche soll sechs nicht überschreiten).

Die wesentlichen Teile der Regelungen aus der Fünften Verordnung sind bekannt und wurden übernommen.

Die Regelungen des Phasenmodells werden bis zum 31.03.2022 weitergeführt. Gegenwärtig befindet sich das EBG in der Phase 1
(Stand:   18.02.2022)

In der Zeit vom 21.02.2022 bis zum 06.03.2022 ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend (§ 3a Absatz 3, Schulcorona-Verordnung). Diese Pflicht erstreckt sich ebenfalls auf Elternversammlungen und Veranstaltungen gemäß Teil 7 des Schulgesetzes im vorgenannten Zeitraum.

Bitte beachten Sie / beachtet, die Testung nach den Winterferien ist am ersten Unterrichtstag durchzuführen.

Wie schon bekannt, ist am ersten Schultag nach den Ferien die von den Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen bzw. Schülern unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten vorzulegen.

(download:

https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1644173 )

Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen und Schüler bei Nichtabgabe der Erklärung nicht am Unterricht teilnehmen dürfen.

Für weitergehende Fragen hat das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung eine Telefonhotline unter der Rufnummer 03855887174 geschaltet.

Bau-update:

In den Ferien konnten weitere wesentliche Schritte bei der “digitalen Ertüchtigung” der Schule umgesetzt werden. 13 “smartboard”-s sowie 13 apple-tv sind in den Räumen installiert, der Raum 105 zum elearning-Raum umgestaltet worden. Es sind durch die Elektrofirma neue Kabelkanäle gelegt worden. Innerhalb dieser Baumaßnahmen musste auch der iserv – Dienst für einige Tage abgeschaltet werden. Wir gehen davon aus, dass iserv ab Freitag, dem 18.02.2022, wieder in gewohnter Qualität arbeitet. Die Elektroarbeiten werden während der ersten beiden Schulwochen, so geplant, weiter geführt. Dabei soll es sich ausschließlich um stille Arbeiten handeln. In diesem Zusammenhang muss für diesen Zeitraum die Empore der Aula gesperrt werden.

Dann wünschen Frau Pelka und ich uns allen einen guten Start.

Mit besten Grüßen

i. A. Torsten Barth

Hinweise zur Öffnung der Schule während der Ferien sowie zum ersten Schultag nach den Ferien

In den Winterferien ist unser Sekretariat wie folgt besetzt:


1.Ferienwoche: 07.02.- 11.02.2022
Mo, 07.02.2022: 07:00 – 10:30 Uhr Schulleitung
Die-Do, 08. -10.02.2022: 07:00 – 14:00 Uhr Schulleitung
Fr, 11.02.2022 07:00 – 10:30 Uhr Schulleitung
2. Ferienwoche: nicht besetzt
Die Zeugnisse (Kopie) werden bei Bedarf nach Hause geschickt (Brief/Mail).

Hinweis des Bildungsministeriums: Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte erreichen das Zeugnissorgentelefon jeweils in der Woche vor und nach dem letzten Unterrichtstag zum Schulhalbjahr und Schuljahresende.

Telefon 0385 588 7987 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr)

Nach den Halbjahresferien sind ab dem 21.02.2022 folgende Reglungen verbindlich einzuhalten bzw. umzusetzen:

  1. Am 1. Schultag: Vorzeigen beim Betreten der Schule bzw. Abgabe beim Fachlehrer im 1. Block der „Erklärung über das Reiseverhalten für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes M-V ab dem 14.02.2022“ (Info: Erklärung zum Reisverhalten-Datenschutzerklärung)
  2. Am 1. Schultag: Testung aller Schülerinnen und Schüler (s. 4. Schul-Corona- Verordnung –M-V vom 1.12.2021, §1a, Absatz (1))
    • Weiterführende Testungen: 3Testungen (Mo/Mi/Fr)/ Woche in der Häuslichkeit (Geboosterten ist die Testung freigestellt.)
    • bei Positiv-Fällen in der Klasse: Testung in der Schule für 5 Schultage + 14 Tage Symptomkontrolle (s. Management enge Kontaktpersonen (KP) und Infizierter in Schulen; Vorschlag des LAGuS zu engen Kontaktpersonen vom 17.01.2022)
  3. Für die ersten zwei Schulwochen im neuen Schuljahr ist die Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu tragen (s. 4. Schul-Corona-Verordnung –M-V vom 1.12.2021, §3a, Absatz (3)).
  4. Das in dem Hinweisschreiben vom 03.01.2022 vorgestellte 3. Phasen –Modell zum Unterricht unter Pandemiebedingungen (in Abhängigkeit der Anzahl der erkrankten Lehrkräfte) wird bis zum 31.03.2022 verlängert.

Auszug:

 Phase 1Phase 2Phase 3
ab Jahrgangsstufe 7PräsenzWechselunterrichtDistanzunterricht
VorabschlussklassenPräsenzPräsenz/ Wechselunterricht*Präsenz/ Distanzunterricht*
AbschlussklassenPräsenzPräsenzPräsenz

* Ist Präsenzunterricht aufgrund des verfügbaren Personals nicht gewährleistet,

  • findet in Phase 2 Wechselunterricht für die Vorabschlussklassen statt
  • findet in Phase 3 Distanzunterricht für die Vorabschlussklassen statt.

Phasen- und schulartunabhängig gilt: Wenn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Klasse/Lerngruppe phasenweise krankheitsbedingt minimiert ist, entscheidet die Schule in eigener Verantwortung, in welcher Form der Unterricht durchgeführt wird.

Unter Vorbehalt möglicher Änderungen werden wir am 21.02.2022 mit „Phase 1-Präsenzunterricht“ beginnen.

Einlass für die Lerngruppen am 21.02.2022:

Haupteingang: Lerngruppe 1 (7/8)

Seiteneingang (Grünes Klassenzimmer): Lerngruppe 2 (9/10)

Seiteneingang (Prolliussteig): Lerngruppe 3 (11/12).

Habt/Haben Sie erholsame und erlebnis- sowie abwechslungsreiche Ferien.

Bleiben Sie/ bleibt gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Pelka

komm. Schulleiterin