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6. Schul-Corona-VO + Hygieneplan (01.04.-28.04.2022)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ab Freitag, dem 01. April 2022, treten die 6. Schul-Corona-Verordnung sowie Änderungen zum Hygieneplan in Kraft.

Einige Auszüge des Hinweisschreibens vom BM möchte ich euch mitteilen:
“…Beide Vorschriften wurden an die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes angepasst. Das neue Infektionsschutzgesetz regelt, dass – auch unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich sein können. Die Art und der Umfang der notwendigen Schutzmaßnahmen hängt davon ab, ob eine festgestellte epidemiologische Gefahrenlage in bestimmten Gebieten (sogenannten „Hotspots“) besteht.
Soweit in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht und der Landtag dies sowie die Anwendung konkreter Maßnahmen in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt feststellt, gelten besondere Schutzmaßnahmen.
Diese Maßnahmen finden ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung durch den Landtag Anwendung. Das für Gesundheit zuständige Ministerium gibt den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Maßnahmen Anwendung finden, bekannt sowie den Tag ab dem die Maßnahmen in Kraft beziehungsweise außer Kraft treten (Link).
Aus diesem Grund sind einige Regelungen der Schul-Corona-Verordnung und der Hygieneplan ab dem 1. April 2022 nur noch verbindlich anzuwenden, wenn die Schule in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt, der/die als „Hotspot“ eingestuft wurde. Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen wird dennoch zu jeder Zeit empfohlen.
In der folgenden Übersicht sind die Maßnahmen, die unabhängig von einer epidemiologischen Gefahrenlage bestehen, (im Folgenden Basismaßnahmen genannt) sowie die zusätzlichen besonderen Schutzmaßnahmen in Hotspots dargestellt.
Basismaßnahmen
zusätzliche besondere Schutzmaßnahmen in Hotspots
– Testpflicht
– Betretungsverbot für an COVID-19 erkrankte Personen
– Beachtung der Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE)
– Empfehlung zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen

zusätzliche besondere Schutzmaßnahmen in Hotspots

– Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude (außer im Unterricht am Platz)
– bei schulische Veranstaltungen sind bestimmte Regelungen einzuhalten
– verpflichtende Anwendung des Hygieneplans:
o Einhaltung des Mindestabstandes
o regelmäßiges Lüften (alle 20 Minuten)
o empfohlene Kontaktreduzierung zu externen Personen
Diese Feststellung gilt derzeit bis zum 27. April 2022. Somit sind an allen Schulen die zusätzlichen besonderen Schutzmaßnahmen in Hotspots zu beachten.

Der Unterricht (auch der Sport-, Schwimm-, Musikunterricht und Unterricht im Fach Darstellendes Spiel) kann weiterhin jahrgangsübergreifend stattfinden. Auch die Durchführung von eintägige Exkursionen und Wandertage zu außerschulischen Lernorten sowie mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtungen sind möglich. “

Hinsichtlich der Testung bleibt es bei 3 mal/Woche an nicht aufeinanderfolgenden Tagen ( am EBG: Mo/Mi/Fr).

LG
i.A. Susanne Pelka
stellv. SL

Darstellendes Spiel

Am 01.04.2022 ist es endlich wieder soweit. Die Schüler/innen des Kurses “Darstellendes Spiel” laden um 18.00 Uhr zur Aufführung “durch die Zeit” herzlich ein. Das Theaterstück wird in der Aula des E.-Barlsch-Gymnasiums aufgeführt.

Weitere Informationen sind dem Plakat entnehmbar.

VG

Susanne Pelka

stellv. SL

Hinweise für die kommende Unterrichtswoche-Informationen zum Hygieneplan ab 07.03. und der Änderung zur 4. Schul-Corona-Verordnung

Liebe Schüler/innen, liebe Lehrer/innen, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ab dem 07.03.2022 werden einige Sicherheitsmaßnahmen, die während der Pandemiezeit den Schulbetrieb bestimmten, gelockert.

Mit Inkrafttreten der 4. Verordnung zur Änderung der 4. Schul-Corona-Verordnung M-V (Stand: 24.02.2022) sowie dem Hygieneplan für SARS-CoV-2 mit Wirkung ab dem 07.03.2022 werden folgende Maßnahmen ab dem 07.03.2022 umgesetzt:

Änderungen der 4. Schul-Corona-Verordnung

  • Für Schülerinnen und Schüler an ihrem Sitzplatz im Unterricht ist die Maskenpflicht aufgehoben, allerdings bleibt die Empfehlung seitens des Bildungsministeriums eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen ausdrücklich bestehen.
  • In Schulgebäuden (z.B. in den Pausen) ist eine MNB zu tragen.
  • Schülerinnen und Schüler können sich auch dann im Freien ohne Maske bewegen, wenn sie nicht in ihrer definierten Gruppe sind, wobei in diesem Falle auch der Mindestabstand aufgehoben ist.
  • Für andere schulzugehörige Personen ist der Mindestabstand im Freien aufgehoben.

Hygieneplan

  • Die definierten Gruppen werden aufgehoben (keine Lerngruppen mehr; reguläre Unterrichtszeiten).
  • Unterricht, insbesondere auch der Sport- und Musikunterricht sowie Unterricht im Fach Darstellendes Spiel, kann wieder jahrgangsübergreifend stattfinden.
  • Schulsportliche Wettbewerbe können unter Beachtung der weiteren Vorschriften durchgeführt werden.
  • Die Begrenzung der Personenanzahl für den Sanitärbereich, die Festlegung von Pausenbereichen sowie die Umsetzung eines Konzepts zur Wegeführung sind nicht mehr notwendig.

Des Weiteren erfolgt bis zum 20.03.2022 die Testung in der Häuslichkeit weiterhin an drei Tagen (Mo/Mi/Fr) in der Woche.

Kontaktmanagement-Informationen vom LAGuS-Stand: 28.02.2022

VG

i.A. Susanne Pelka

stellv. Schulleiterin


Hilfe für die Ukraine

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Eltern,

in vielen von uns ist der dringende Wunsch entstanden, den Menschen in der Ukraine zu helfen.

Dazu sind an mich verschiedenste Ideen herangetragen worden.

Aus meiner Sicht, sowie nach Absprache mit verschiedenen Vertretern der Schulgemeinschaft, halte ich eine direkte Hilfe in Form von Sach-  und Geldspenden am sinnvollsten.

Wir besitzen außerdem einen direkten Kontakt zum Vorstand des SIC (Ukrainisch-Deutsches Kulturzentrum e.V.). Damit besitzen wir die Möglichkeit, konkret nachzufragen, was derzeitig benötigt wird. Außerdem greifen wir auf die vorhandene Infrastruktur für den Transport bis zur ukrainischen Grenze zurück.

Was wir derzeitig benötigt?

  • Geldspenden
    für den Kauf von medizinischem Gerät und Medikamente,
    für die Finanzierung der Fahrt bis zur Grenze (Diesel- und Mautkosten ca. 470 € pro Fahrt)
    Empfänger: SIC e. V.
    IBAN: DE61100100100844580103
    Verwendungszweck: Spende+Familienname

  • Sachspenden
    Umzugskartons
    haltbare Lebensmittel

Wo und wann erfolgt die Ablage von Sachspenden?

– Ablage im Container C03,   Transport vorerst mit Privat-PKW

Den Bedarf an Sachspenden werden wir über den Emailverteiler sowie die website aktuell halten.

Vorab schon vielen Dank für Ihr / euer Engagement.

Beste Grüße

i. A. Torsten Barth