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Wer eine gültige NAHBUS Schülerzeitkarte hat, braucht kein 9-Euro-Ticket zu kaufen

Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es in ganz Deutschland das „9-Euro-Ticket“ geben. Hiermit kann man für nur 9 Euro im Monat den kompletten Nahverkehr (Bus, Bahn, Straßenbahn, usw.) in ganz Deutschland nutzen.
Schüler, die eine für den Aktionszeitraum gültige Schüler-zeitkarte von NAHBUS haben (Gültigkeit siehe Kartenrückseite), brauchen sich das 9-Euro-Ticket nicht extra zu kaufen, denn die Schülerzeitkarte wird in ganz Deutschland als Fahrschein für den Nahverkehr anerkannt.
Wer also im Juni, Juli oder August mit dem Bus oder dem Nahverkehr der Bahn z.B. nach Berlin, Hamburg oder an die Nordsee fahren möchte, kann hierfür seine Schülerzeitkarte nutzen.
Also: Einfach einsteigen und losfahren!
Weitere Informationen unter:
www.nahbus.de oder www.besserweiter.de

Hinweise zur 2. Änderung der 6. Schul-Corona-VO ab dem 13.05.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

ich möchte euch/Sie über die wesentlichen Inhalte zur 2. Änderung der 6. Schul-Corona-Verordnung, die am 13.05.2022 in Kraft tritt, informieren.
1. Testpflicht (§ 2)
Die Änderung zur Testpflicht folgt der Anpassung des Schemas zum „Umgang mit COVID-19 verdächtiger Symptomatik in Kitas und Schulen“ des LAGuS vom 12.05.2022.
Die anlassbezogene Testung erfolgt dabei grundsätzlich in der Häuslichkeit. Nur sofern sich während des Schultages entsprechende Symptome entwickeln, ist eine gesonderte Testung in den Schulen dennoch möglich. Die Nutzung von Teststellen und Testzentren bleibt auch weiterhin möglich. Selbsttests für die Häuslichkeit gibt es bei Bedarf über die Schule. Sollte der nach § 2 Absatz 2 durchgeführte Antigen-Test positiv ausfallen, ist zudem eine Abklärung mittels PCR-Test notwendig. Nur wenn dieser PCR-Test negativ ausfällt, darf die Schule betreten werden. Sollte dieser Test positiv ausfallen und ist daher eine Isolation notwendig, bedarf es nach Beendigung der Isolation jedoch keines weiteren PCR- oder Antigentests.

2. Maskenpflicht (§§ 5-8)
In Folge der Aufhebung des bisherigen Kontaktpersonenmanagements ist auch bei einem Infektionsfall innerhalb der Klasse keine Maskenpflicht mehr durchsetzbar. Alle Personen, die im engen Kontakt mit einem Infizierten standen, wird jedoch weiterhin dringend das freiwillige Tragen eines Mund-Nase-Schutzes empfohlen.

Ausführlich:  6. Schul-Corona-Verordnung

VG
i.A. Susanne Pelka
stellv. SL

Sponsorenlauf im Rahmen des Schulsportfests am 25.05.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Lehrer, sehr geehrte Damen und Herren,

wir planen einen Sponsorenlauf im Rahmen des Schulsportfests am 25.05.2022 durchzuführen. Das erlaufene Geld möchten wir für die Nothilfe der Bevölkerung in Ukraine über das DRK spenden.

Es findet für alle Schüler der Klassen 7- 10 am 25.05.2022 ein Stundenlauf statt, der auch benotet wird. Der Sponsorenlauf wird zeitgleich durchgeführt, ist jedoch freiwillig.

Jeder interessierte Sponsorenläufer umrundet in einem Zeitrahmen von maximal 60 Minuten den Karpfenteich in Schönberg mit einer Rundenlänge von 1,2 km so oft wie möglich.

Für jede Runde gibt der Sponsor einen selbst festgelegten Geldbetrag. Bitte beachten Sie, dass selbst die schnellsten Läufer den Karpfenteich maximal 10 bzw. 11 mal umrunden werden.

Die Teilnehmer der Klassen suchen sich in den nächsten Tagen Sponsoren, d.h. Verwandte, Bekannte, Freunde oder auch Unternehmen, die bereit sind, pro Runde einen finanziellen Beitrag zu spenden.

Das beiliegende Formular (Sponsorenerklärung) ist der Vertrag, auf dem sich die Sponsoren bereit erklären, diese Aktion zu unterstützen. Er ist von den Schülern und Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Die Schüler geben diesen dann bei ihrem Sportlehrer ab.

Die erlaufenen Geldbeträge werden zeitnah von den Sponsoren auf das Spendenkonto des Deutschen Roten Kreuzes überwiesen. Bei der Direktspende sollten die Adressdaten im Überweisungstext stehen. Ab einem Spendenbetrag von 25 € erhalten die Sponsoren dann eine Spendenquittung.

Bankverbindung: IBAN: DE63370205000005023307                     BIC: BFSWDE33XXX

Stichwort: ANSCH53 Ukraine_ Ernst- Barlach- Gymnasium Schönberg, Name des Schülers und Adresse des Sponsors!!

Wir hoffen, dass diese Aktion im Sinne des Gesundheitssports und des guten Zwecks wieder gut gelingt.

Vielen Dank Ihnen schon jetzt einmal für die Unterstützung und Mitarbeit.

Mit freundlichem Gruß

Herr Kröppelien / Fachkonferenzleiter  Sport

Laufkarte

Umgang mit COVID-19 verdächtiger Symptomatik in Kitas und Schulen (Stand: 06.05.20229)

1 Reihentestungen asymptomatischer SuS/Betreuungspersonal in Schulen
 Die Reihentestung asymptomatischer der SuS in Schulen wird ab sofort ausgesetzt. Dieses gilt auch für das betreuende Personal in Schulen.
 Damit wird neben dem Kontaktpersonenmanagement in Schulen auch das Fließschema „Handlungsempfehlung für
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE) außer Kraft gesetzt.
2 Testung symptomatischer SuS/Betreuungspersonal in Schulen
 Symptomatische Kinder/SuS/Betreuungspersonal testen sich mittels Antigentest* vor Betreten der Einrichtung in der Häuslichkeit*.  bei anhaltender Symptomatik Wiederholung des Antigentests alle zwei Tage  Bei negativem Antigentest ist das Betreten der Einrichtung erlaubt.
 Bei positivem Antigentest* muss das Antigentestergebnis mittels PCR-Test bestätigt werden (direkt in einem Abstrichzentrum oder bei
erforderlicher Arztkonsultation über den Haus-/ Kinderarzt).
o Bei negativem PCR-Test ist das Betreten der Einrichtung erlaubt.
o Bei positivem PCR-Test ist die häusliche Isolation erforderlich.
 Die Isolation endet frühestens nach Ablauf von 5 Tagen, sofern zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit bestand (Tag der PCRAbstrichnahme = Tag 0).
 dringende Empfehlung: Ab Tag 6 tägliche Ag-Selbsttestung – bei positivem Testergebnis fortgesetzte Selbstisolation bis zum negativen Testergebnis
 Die Isolation dauert maximal 10 Tage.

  1. Hinweis für Kontaktpersonen
     Besuch der Einrichtung ist bei Symptomfreiheit möglich.
     dringende Empfehlung zur Kontaktreduzierung, vor allem mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf
     dringende Empfehlung zur Symptombeobachtung und täglichen (Selbst-)Testung mit Antigen-Schnelltests* für 5 Tage

Schema