Autor: Maik Pegel

Neues Formular für Reiserückkehrer

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

auf Grund der neuen, am 09.10.2020 in Kraft getretenen, Hygieneverordnung der Landesregierung MV stelle ich Ihnen /euch hiermit das neue Formular zur Gesundheitsbestätigung zur Verfügung, welches sich vorrangig an Reiserückkehrer aus betroffenen Gebieten in Deutschland richtet. Sollte Ihr Kind/ solltet ihr aus einem solchen Gebiet zurück gereist sein, verwenden Sie/ verwendet ihr bitte dieses Formular und bringt es am Montag mit in die Schule. “Die Neuerungen sind im Formular kursiv hervorgehoben.”1

Formular_Gesundheitsbestätigung Stand 09.10.2020

Auszug aus dem Hinweisschreiben:

“Personen, die aus einem besonders betroffenen Gebiet nach MecklenburgVorpommern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem solchen Gebiet aufgehalten haben oder darin ihren Wohnsitz haben, sind nach § 1 der derzeit geltenden SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern sowie unverzüglich Kontakt zur örtlichen Gesundheitsbehörde aufzunehmen. Es ist insbesondere nicht gestattet, Schulen zu betreten.

Ausgenommen von der Absonderungspflicht sind Personen, die sich in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben und:

  • die lediglich durch ein besonders betroffenes Gebiet durchgereist sind,
  • die täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich nach Mecklenburg-Vorpommern ein- oder ausreisen; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu bescheinigen, soweit es sich hierbei nicht um freiberuflich oder selbstständig tätige Personen handelt,
  • die als Schülerin oder Schüler in einem Internat oder Wohnheim untergebracht sind,
  • die Landesgrenzen zum Zweck des Schulbesuchs überschreiten,
  • die Sportveranstaltungen vorbereitet oder durchgeführt haben oder an Training, Wettkämpfen oder Lehrgängen teilgenommen haben,
  • die ihre Nebenwohnung („Zweitwohnsitz“) in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet haben.

Diese Ausnahmeregelungen gelten nicht, wenn die Person aus einem Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereist ist.

Die örtliche Gesundheitsbehörde kann weitere Ausnahmen von der Pflicht zur Absonderung zulassen, wenn dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist. Sie kann auch über die Möglichkeit, die Quarantäne durch CoronaTestung zu verkürzen, auf Wunsch beraten.

Bitte beachten Sie, dass für Reiserückkehrende, die Berlin bereits vor dem 9. Oktober 2020 verlassen haben, keine Einschränkungen gelten.

Vor dem Hintergrund der Erweiterung der Ausnahmeregelungen von der Absonderungspflicht bitte ich Sie daher zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler, die sich in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben und einem der vorgenannten Ausnahmeregelungen unterfallen, nicht der Absonderungspflicht unterliegen und daher beschult werden.”

(1 -Siehe Hinweisschreiben des Staatssekretärs – “Hinweise zum Umgang mit Reiserückkehrenden aus besonders betroffenen Gebieten in Deutschland (Stand: 9. Oktober 2020)”)

Hinweise zur neuen Allgemeinverfügung des Ministeriums im Umgang mit COVID-19 vom 15.09.2020

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am 16.09.2020 trat die neue “Allgemeinverfügung des Ministeriums zum Besuch  von Schulen zur Eindämmung der Atemwegserkrankungen COVID-19” in Kraft. Diese haben wir Ihnen/ euch hier beigefügt.

Allgemeinverfügung 15.09.2020

In diesem Zusammenhang möchten wir besonders darauf hinweisen, dass in der Schule und auf allen schulischen Anlagen prinzipiell eine “Mund-Nase-Bedeckung” zu tragen ist, wobei aber auch darauf zu achten ist, dass entsprechende Ausnahmen (Schüler in der gleichen Lerngruppe, …) definiert wurden. Auch im Bereich des Schülerverkehrs wurde diese Pflicht aufgeführt.

Innerhalb dieser Verordnung wurde explizit der Umstand der Rückkehr aus Risikogebieten nach den Herbstferien hervorgehoben, aus dem hervor geht, dass Schülerinnen und Schüler, welche sich zum Stichtag 12.10.2020 bis zu 14 Tagen vorher (also auch im Zeitraum der Herbstferien oder vorher zum Beispiel bei Wochenendausflügen) in einem Risikogebiet oder in einem Gebiet mit mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner aufgehalten haben und zurück nach MV einreisen, die Schule nicht betreten dürfen und in häusliche Quarantäne geschickt werden müssen. Wir bitten Sie/ euch, diesen Umstand bei der Planung Ihrer /eurer Herbstferien und später durchzuführenden Freizeitaktivitäten unbedingt zu beachten.

Ein entsprechendes Formular zur Gesundheitsbestätigung (Formular zur Gesundheitsbestätigung) sowie die dazu gehörende Datenschutzerklärung (Informationsblatt zum Datenschutz) finden/et Sie/ ihr hier.

Wir gehen davon aus, dass sich auch weiterhin alle Beteiligten (Schüler, Lehrer, weiteres Personal) intensiv um die Eindämmung der Pandemieauswirkungen bemühen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen / euch und uns: Bleiben Sie / bleibt gesund!

Maik Pegel
Schulleiter

Elterninformation zum Thema: Online-Zeitungsprojekt für Schülerinnen und Schüler bis Ende des Jahres 2020

Sehr geehrte Eltern, anbei geben wir Ihnen den Elternbrief der Ministerin zur Kenntnis:

“Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich, Ihnen heute ein Online-Zeitungsprojekt für Schülerinnen und Schüler bis Ende des Jahres 2020 vorstellen zu können.
Gemeinsam mit den Zeitungsverlagen des Landes wird zum Schuljahresstart ein Projekt aufgelegt, in dessen Rahmen alle weiterführenden Schulen des Landes die Möglichkeit erhalten, ihren Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 bis zum 31.12.2020 einen Zugang zu Online-Angeboten der OSTSEE-ZEITUNG, des Nordkuriers, der Schweriner Volkszeitung oder der Norddeutschen Neuesten Nachrichten zu gewähren. Darüber hinaus werden die Verlage gesonderte werbefreie Bereiche für Schülerinnen und Schüler einrichten, in denen schulbezogene Artikel veröffentlicht und auch Schülerinnen und Schüler selbst aktiv werden können. Zu welchem Zeitungsangebot der Zugang konkret ermöglicht wird, hängt von der Region ab, in der die Schule Ihrer Kinder liegt. Das Projekt wird finanziell vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert.
Das Projekt bietet den Schulen die Möglichkeit, tagesaktuelle und regionale Themen intensiv in die Unterrichtsgestaltung mit einzubeziehen und schafft zudem Inhalte, die im Präsenz- wie im Distanzunterricht (digital) genutzt und bearbeitet werden können. Kinder und Jugendliche benötigen in der Vielzahl von Informationen, die ihnen zugänglich sind, Orientierung. Die Förderung der (digitalen) Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler, die neben der bewussten Mediennutzung auch die kritische Auseinandersetzung mit den Medien bis hin zu deren aktiven Gestaltung umfasst, ist ein wichtiger Bildungsauftrag. Das Online-Zeitungsprojekt trägt zur Stärkung dieser Kompetenzen bei.
Neben den Medienbildungskompetenzen wird bei den Schülerinnen und Schülern durch das Auseinandersetzen mit dem lokalen Zeitungsmedium ein Bewusstsein für das regionale Leben geschärft und die Identifizierung mit der eigenen Region erhöht. Weitere Ziele sind die Stärkung der Lesefähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen des Projekts kann deswegen auch außerhalb des Unterrichts mit dem bereitgestellten Zugang das projektbezogene Online-Angebot der jeweiligen Zeitung genutzt werden.
Die entsprechenden Zugangsdaten erhalten Ihre Kinder über die Schule. Der Zugang wird anonymisiert erfolgen, so dass keine persönlichen Daten Ihrer Kinder ersichtlich sein werden. Um den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung zu tragen, erhalten Sie zum Projektstart eine Einwilligungserklärung zur Unterzeichnung.
Ich hoffe, dass Ihren Kindern das Projekt Freude bereiten wird und zur Bereicherung und Aktualität von Unterricht beiträgt.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Martin”