Hinweise zum 1. Schultag nach den Herbstferien-12.10.2020
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
anlässlich steigender Infektionsgefahren infolge der kommenden Herbst- Wintersaison sowie möglicher Wochenendausflüge und Ferienreisen in ausgewiesene Risikogebiete betonen wir ausdrücklich erweiterte Regeln, die laut Allgemeinverfügung vom 15.09.2020 ab MONTAG, dem 12.10.2020 in Kraft treten:
Absatz (7): „volljährige Schülerinnen und Schüler beziehungsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend §1 Absatz 1 Satz 4 SARS-Co-V-2-Quarantäneverordnubg in der Schule anzugeben. Dazu ist das „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes M-V“ in der jeweils gültigen Fassung zu nutzen. An den Schulen des Landes gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung nicht nachgekommen sind. Dieses Verbot gilt bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch 14 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erklärung von der Schule gefordert wurde. Der Schulleiter ist angewiesen, dieses Betretungsverbot durchzusetzen.“
Kontakte mit SARS-Co-V-2-positiv getesteten Personen sind unverzüglich der Schule zu melden.
In der Schule ausgelöste Infektionskrankheiten hätten weitreichende Folgen nicht nur für Leben und Gesundheit der Betroffenen, sondern auch auf deren Recht auf Bildung, da Schulschließungen die Konsequenz wären.
Bei nicht ordnungsgemäß unterzeichneten Formularen und dem daraus resultierenden Betretungsverbot, sind die Erziehungsberechtigten zur unverzüglichen Abholung ihres Kindes verpflichtet.
Die im ersten Block in den Klassen und Kursen unterrichtenden Fachlehrer*innen nehmen die Gesundheitsbescheinigungen in Empfang. Es besteht konsequente Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Eingänge:
Klasse 7/8 – Haupteingang
Klasse 9/10 – Hof II / grünes Klassenzimmer
Klasse 11/12 – Hof I / Oberteich
Wer nicht zum ersten Block erscheint, muss am Haupteingang klingeln und warten, bis sie /er abgeholt wird.
Erkrankte Schüler*innen legen diese Gesundheitsbescheinigung am ersten Tag nach ihrer Genesung und ihrer Anwesenheit in der Schule beim Klassenleiter vor.
Im Namen der Schulleitung
K. Schulz/ S. Pelka