Neu – Bitte unbedingt Hinweise unter ISERV beachten!
Bitte unbedingt die Hinweise unter ISERV beachten!
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Maik Pegel
Bitte unbedingt die Hinweise unter ISERV beachten!
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Maik Pegel
Sehr geehrte Eltern und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte beachten Sie die Hinweise unter ISERV .
Mit freundlichen Grüßen
Maik Pegel
Schulleiter
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler des EBG,
leider müssen wir auf Grund der aktuellen Entwicklung im Rahmen der Covid19-Pandemie im Schulumfeld des Gymnasiums die beiden Präsenztermine für die zentralen Elternsprechtage am 04. und 05.11.2020 absagen. Gespräche können nach Vereinbarung und in Absprache mit dem jeweiligen Fach- oder Klassenleiter bzw. Tutor telefonisch bzw. in Form einer Videokonferenz zu den neu vereinbarten Terminen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Pegel
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
auf Grund der neuen, am 09.10.2020 in Kraft getretenen, Hygieneverordnung der Landesregierung MV stelle ich Ihnen /euch hiermit das neue Formular zur Gesundheitsbestätigung zur Verfügung, welches sich vorrangig an Reiserückkehrer aus betroffenen Gebieten in Deutschland richtet. Sollte Ihr Kind/ solltet ihr aus einem solchen Gebiet zurück gereist sein, verwenden Sie/ verwendet ihr bitte dieses Formular und bringt es am Montag mit in die Schule. „Die Neuerungen sind im Formular kursiv hervorgehoben.“1
Formular_Gesundheitsbestätigung Stand 09.10.2020
Auszug aus dem Hinweisschreiben:
„Personen, die aus einem besonders betroffenen Gebiet nach MecklenburgVorpommern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem solchen Gebiet aufgehalten haben oder darin ihren Wohnsitz haben, sind nach § 1 der derzeit geltenden SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern sowie unverzüglich Kontakt zur örtlichen Gesundheitsbehörde aufzunehmen. Es ist insbesondere nicht gestattet, Schulen zu betreten.
Ausgenommen von der Absonderungspflicht sind Personen, die sich in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben und:
Diese Ausnahmeregelungen gelten nicht, wenn die Person aus einem Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereist ist.
Die örtliche Gesundheitsbehörde kann weitere Ausnahmen von der Pflicht zur Absonderung zulassen, wenn dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist. Sie kann auch über die Möglichkeit, die Quarantäne durch CoronaTestung zu verkürzen, auf Wunsch beraten.
Bitte beachten Sie, dass für Reiserückkehrende, die Berlin bereits vor dem 9. Oktober 2020 verlassen haben, keine Einschränkungen gelten.
Vor dem Hintergrund der Erweiterung der Ausnahmeregelungen von der Absonderungspflicht bitte ich Sie daher zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler, die sich in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben und einem der vorgenannten Ausnahmeregelungen unterfallen, nicht der Absonderungspflicht unterliegen und daher beschult werden.“
(1 -Siehe Hinweisschreiben des Staatssekretärs – „Hinweise zum Umgang mit Reiserückkehrenden aus besonders betroffenen Gebieten in Deutschland (Stand: 9. Oktober 2020)“)