3G Regel in Bussen: Schüler sind davon ausgenommen
ab Mittwoch, 24. November 2021 gilt bundesweit die 3G Regel in Bussen und Bahnen. Somit ist die Mitfahrt nur noch Fahrgästen gestattet, die vollständig geimpft, getestet oder genesen sind. So sieht es das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor. Für Fahrgäste bedeutet es also, dass einer dieser drei Nachweise vorgewiesen werden muss, um mit dem Bus fahren zu können.
Allerdings sind Kinder sowie Schüler und Schülerinnen von der 3G Regelung ausgenommen!
Zu Schülern zählen:
– alle Schüler von allgemeinbildenden Schulen: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen
– Schüler von Sonder- und Förderschulen
– gilt auch für volljährige Schüler
Somit können Ihre Schüler also ohne 3G Nachweis im Bus unterwegs sein.
Die Maskenpflicht gilt aber unverändert weiter.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Silke Fischer
Marketing
NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH