Hinweise zum Kontaktpersonenmanagement des LAGuS sowie Einverständniserklärung zur Testung in der Häuslichkeit

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat eine neue Entscheidungsgrundlage in Bezug auf den Umgang mit engen Kontaktpersonen bei einem Indexfall in Schulen veröffentlicht, sodass nicht mehr zwingend die Quarantäne für die gesamte Kohorte angeordnet werden wird.

Demnach gilt bei einer risikogewichteten Einstufung des LAGuS

  • bis einschließlich Stufe Rot (Inzidenz: >50-100):
    • bei einem Indexfall (PCR-positiv Fall) sowie maximal einem Folgefall verbleibt die restliche Kohorte im Präsenzbetrieb in der Schule
    • per Allgemeinverfügung wird die restliche Kohorte 14 Tage zur täglichen Durchführung eines PoC-Tests sowie zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet
    • bei mehreren Folgefällen bzw. Indexfällen wird die betroffene Kohorte in Quarantäne geschickt
  • ab Stufe Dunkelrot (Inzidenz: >100-150):
    • wird für die gesamte betroffene Kohorte Quarantäne angeordnet

Eine Übersicht kann hier eingesehen werden.

Sehr geehrte Eltern,

durch die Anpassungen zum Kontaktpersonenmanagement durch das LaGuS wurde auch die Einverständniserklärung zur Erfüllung der Testpflicht in der Häuslichkeit aktualisiert.

Bitte geben Sie Ihrem Kind das ausgefüllte  Formular zum Wochenbeginn mit.

Für geimpfte und genesene Personen gemäß §7 Absatz 2 COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung i.V.m. §1a Absatz 2 der Dritten Schul-Corona-Verordnung gilt die Testpflicht als erfüllt.

VG

i.A. Susanne Pelka

komm. Schulleiterin