Wichtiger Hinweis zum Unterricht vor den Osterferien (incl. Präsenzpflicht)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

hiermit möchte ich allen Beteiligten eine wichtige Veränderung in der geplanten Beschulung für die kommenden vier Schultage vor den Osterferien mitteilen.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt Schwerin werden, entsprechend der “Ersten Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung” §7c “Schulbetrieb bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 bis 50 in den Landkreisen und kreisfreien Städten (Stufe 2)” Abs. 3 Satz 3 “Bei der Organisation des Wechselunterrichts in den allgemein bildenden Schulen bis zum 26. März 2021 ist für eine gleichmäßige Unterrichtsverteilung bezüglich der Anzahl der Unterrichtstage der wechselnden Gruppen für alle Schülerinnen und Schüler zu sorgen.”, ab sofort Regelungen umgesetzt, die Ihnen und euch die stellvertretende Schulleiterin umgehend zukommen lassen wird.

Hybridunterricht-Gruppenaufteilung 7-11

Durch diese Regelungen wird ein Schulbesuch für alle Schüler ermöglicht, wobei die Präsenzpflicht nicht aufgehoben ist. Aus diesem Grund bitten wir alle Eltern und Schüler uns spätestens am Tag des geplanten Erscheinens der Schüler eine eventuelle Abwesenheit per Telefon oder Mail bis 07:30 Uhr des Tages mitzuteilen. 

Es ist uns bewusst, dass die bisherigen Planungen, welche Ihnen und euch zugesandt wurden, somit nichtig sind.

Ich bitte jedoch alle Beteiligten um Verständnis und Umsicht bei der Umsetzung der geltenden Regelungen. 

Ein “normaler” Unterricht wird in dieser kurzen Zeitspanne nicht zu erwarten sein, jedoch wird es Möglichkeiten der Wiederholung und Festigung des Unterrichtsstoffes für die sich in Präsenz befindlichen Schülerinnen und Schüler geben.