Beginn des Wechselunterrichts am 23.03.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schüler*innen, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im Schreiben “Umsetzung des 151. Hinweisschreibens sowie der 2. Schul-Corona-Verordnung M-V vom 15.02.2021, zuletzt geändert 12.03.2021” des Ministeriums vom 18.03.2021 wird Frolgendes auszugsweise mitgeteilt:

“Im Landkreis Nordwestmecklenburg liegt die 7-Tage-Inzidenz seit dem 13.03.2021 unter dem Wert von 100. Ausgehend davon, dass diese 7-Tage-Inzidenz bis einschließlich dem 22. März 2021 weiter auf dem Niveau von unter 100 liegt, erfüllt der Landkreis Nordwestmecklenburg ab dem 23. März die Voraussetzungen des § 7a Abs. 9 der 2. Schul-Corona-Verordnung. 

Demnach würden ab dem darauffolgenden Werktag, Dienstag, den 23.03.2021, die Regelungen des § 7c zum Schulbetrieb greifen, wonach in den in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen mit dem freiwilligen Einsatz von Selbst- und Schnelltests stattfindet. Ab Jahrgangsstufe 7 der allgemein bildenden Schulen und in den beruflichen Schulen würde dann Wechselunterricht mit dem freiwilligen Einsatz von Selbst- und Schnelltests stattfinden. Weitere Regelungen sind der 2. Schul-Corona-Verordnung zu entnehmen. 

Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz in den verbleibenden Kalendertagen bis zum 22. März jedoch nur einmal auf ein Niveau von über 100 bewegen, erfolgt kein Wechsel in die Stufe 2 der 2. Schul-Corona-Verordnung.

Die Klassenstufen 7-11 kommen dann ab dem 23.03.2021 zur Schule. 🙂

i.A. S. Pelka

komm. stellv. SL