Hinweise für die kommenden Tag sowie zu den Testungen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie und ihr sicher den Nachrichten entnehmen konnten/t, wird es einen veränderten Öffnungsplan für Schulen ab dem 15.03.2021 geben.

Dieser Öffnungplan beinhaltet neben der Testung aller Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie dem technischen Personal eine generelle Öffnung der Schulen ab einem Inzidenzwert von über 50 – 100. Die unsere Schule betreffenden Auszüge aus der Mitteilung gebe ich Ihnen und euch hiermit zum besseren Verständnis der kommenden Tage bekannt:

Für die weitere Entwicklung gilt der Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen – Öffnen“.
Zum Einsatz und der Anwendung der Selbsttests, zur Folge bei Positivindikationen und anderen Details folgen konkrete Hinweise am Montag, dem 15. März 2021. Bis dahin dürften die ersten Chargen an die Schulen dank der unermüdlichen ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer des THW ausgeliefert worden sein. Mit dem Einsatz von Selbsttests einerseits und der begonnenen Impfung von Grund- und Förderschullehrkräften andererseits werden weiterreichende Präsenzangebote an den Schulen möglich.

Stichtag für die Inzidenz war dabei der 10. März, damit Klarheit besteht, wo welche Regeln gelten. […]

Wo am 10. März die Inzidenz zwischen 100 und unter 150 lag (betrifft nur den Landkreis Nordwestmecklenburg), gelten folgende Regeln:
[…]
In allen anderen Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht angeboten. Eine Ausnahme hiervon sind die Abschlussklassen. Diese werden unter Pandemiebedingungen weiterhin beschult. Die Präsenzpflicht wird grundsätzlich aufgehoben, das gilt nicht für prüfungsähnliche Klausuren in Leistungskursfächern der gymnasialen Oberstufe oder die Prüfungen selbst. Weiterhin wird der notwendige Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen der Gesundheitsfachberufe erteilt.

Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zwei Werktage hintereinander eine Inzidenz von 150 oder mehr aufweisen, wird am darauffolgenden Werktag der Schulbesuch grundsätzlich untersagt, […] Nur die Abschlussklassen werden als Ausnahme weiter in Präsenz beschult. Die Präsenzpflicht wird grundsätzlich aufgehoben, das gilt nicht für prüfungsähnliche Klausuren in Leistungskursfächern der gymnasialen Oberstufe oder die Prüfungen selbst. Im Übrigen wird Distanzunterricht erteilt. […] Inzidenzunabhängig wird in den Schulen die Abnahme von Abschlussprüfungen […] gewährleistet.

Die Regelungen zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung werden weiterhin durch die gültige Schul-Corona-Verordnung geregelt und bleiben bestehen. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sind unter anderem künftig auch Schülerinnen und Schüler während des Musikunterrichts, des Unterrichts zum Darstellenden Spiel, des Sportunterrichts […]gemäß den Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 ab dem 8. März 2021 in der jeweils gültigen Fassung. Weiterhin dürfen Personen die Schule nicht betreten, wenn sie Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Als solche Symptome gelten z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 °C, Husten, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik). Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat diese Betretungsverbote durchzusetzen.”

Den genauen Wortlaut der Information findet man unter : https://www.bildung-mv.de/aktuell/2021/schulorganisation-ab-dem-15.-maerz/index.html (Zugriff am 14.03.2021 um 10:15 Uhr)

Aus den Mitteilungen des Ministeriums, welche ich heute auf der Seite www.bildung-mv.de nachlesen konnte, stehen auch folgende Regelungen für die angekündigten Selbsttests an den Schulen:

Selbsttests werden an diesem Wochenende bereits an Schulen ausgeliefert

Bereits an diesem Wochenende liefert das Technische Hilfswerk (THW) die Selbsttests für die ersten Testungen an die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aus.

Die Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind freiwillig, kostenlos und finden in der Schule statt. Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler müssen eine Erklärung unterzeichnen, dass ihre Kinder das Angebot in Anspruch nehmen dürfen. Die Selbsttests können einfach angewendet werden. Lediglich ein Wattestäbchen muss vorne wenige Zentimeter in den Nasenflügel eingeführt werden. Die Anwendung erfolgt im Klassenraum unter Aufsicht und Anleitung der Lehrkraft.

Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler ein positives Ergebnis des Selbsttests erhalten, wird wie folgt gehandelt:

  • Die Schülerin oder der Schüler wird umgehend von den anderen Schülerinnen und Schülern isoliert.
  • Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerin bzw. des minderjährigen Schülers werden informiert werden.
  • Es wird sichergestellt, dass die minderjährigen Schülerinnen oder der Schüler von den Erziehungsberechtigten oder einer oder einem Beauftragten von der Schule abgeholt werden.
  • Das zuständige Staatliche Schulamt wird informiert.
  • Die anderen Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule.
  • Bei dem positiv selbstgetesteten Schüler bzw. Schülerin lassen die Erziehungsberechtigten unverzüglich einen PCR-Test beim Hausarzt durchführen.
  • Fällt dieser PCR-Test negativ aus, kann das Kind wieder die Schule besuchen.
  • Fällt dieser PCR-Test positiv aus, dann entscheidet das zuständige Gesundheitsamt vor Ort über das Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen in der Schule.

Wichtig ist, dass nach wie vor gilt: Kinder oder Erwachsene, die Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, dürfen die Schulen nicht betreten. Als solche Symptome gelten z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 °C, Husten, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik).

Weiterführende Informationen zur Anwendung der Selbsttests und zum Ablauf werden den Schulen und Eltern am Montag, 15. März 2021, zur Verfügung gestellt. Außerdem wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Hotline schalten, an der weitere Fragen geklärt werden können.”

(https://www.bildung-mv.de/aktuell/2021/durch-einsatz-von-selbsttests-mehr-praesenzbetrieb-an-schulen/index.html Zugriff am 14.03.2021 um 10:23 Uhr)

Momentan ist noch nicht genau absehbar, ab wann eine mögliche Öffnung auch unsere Schule betrifft. 
Sollten dazu genauere Informationen vorliegen, werden wir diese schnellstmöglich weiterleiten. 
Durch die Regelungen des neuen Hygieneplanes (nachzulesen unter www.bildung-mv.de sowie angepasst unter www.ebg-schoenberg.com) sowie die 3. Schul-Corona-Verordnung wird es bei einsetzendem Schulbesuch jedoch zu Wechselunterricht unter schulspezifischen Bedingungen kommen. Da die Bestimmungen hinsichtlich der Einhaltung des Mindestabstandes sehr deutlich kommuniziert wurden, wird ein Unterricht im Wechsel nur bei Drittelung der Klassen in den Jahrgangsstufen 7-10 möglich sein. Das bedeutet konkret, dass jeweils nur ein Drittel der Schüler einer Klasse am Unterricht in der Schule teilnehmen wird. Die beiden verbleibenden Drittel bleiben im Distanzunterricht zu Hause. Somit werden die Schüler der Klassen 7-10 alle drei Wochen die Schule in Präsenz besuchen. Um einen weitgehend geregelten Ablauf für alle Beteiligten zu gewährleisten, wird der gültige Wochenstundenplan dann für drei Wochen seine Gültigkeit behalten (dreimal A-Woche, dann dreimal B-Woche, …)
Auf Grund der anders gestalteten Klassen- bzw. Kurszusammensetzung werden die Klassen der Jahrgangsstufe 11 halbiert, jedoch auch im Drei-Wochen-Rhythmus (auf Grund der Verzahnung der Stundenpläne der Oberstufe mit den Plänen der Sekundarstufe I) unterrichtet. 

Genauere Regelungen zum Ablauf dieses Wechselunterrichts sowie zur Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zum jeweiligen Drittel/ Hälfte werden im Laufe der Woche durch die Klassenleiter/ Tutoren an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben. 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Maik Pegel
Schulleiter