Autor: Susi Pelka

Hinweise für die Schüler/Schülerinnen der Klassenstufe 7

Lieber Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7,

nun neigen sich die Sommerferien dem Ende entgegen und du bist sicher schon sehr gespannt, wie es in der nächsten Woche als “Gymnasiast” weiter gehen wird.

Am Montag wirst du von deinem Klassenleiter im Erdgeschoss des Gymnasiums begrüßt werden. Nachdem du deine Tasche abgestellt und dir vielleicht auch schon einen Sitzplatz ausgesucht hast, wird es in der ersten Stunde eine kleine Eröffnungsrunde in der Aula für dich und deine Klassenkameraden geben.

In den ersten drei Tagen wirst du dann neben deinen neuen Mitschülern auch dass Schulgebäude, die Stadt Schönberg sowie Grundsätzliches zur Arbeit an einem Gymnasium kennen lernen.  Auch unser “Schulcloudsystem – ISERV” steht dabei auf dem Plan. Erst nach diesen drei Tagen beginnt für dich der eigentliche “reguläre” Unterricht.

Da es in diesen ersten Tagen viel zu lernen gibt, wird für dich am Montag der Unterricht bereits um 13:10 Uhr zu Ende sein. Die Tagesabläufe für die weiteren Tage wird dir dein Klassenleiter dann am Montag mitteilen.

Da du bisher noch keinen Zugang zu unserem internen Kommunikationsnetz (ISERV) hast, habe ich dir einige Hinweise zu den Hygieneregeln zusammengefasst. (Den eigentlichen Elternbrief, den alle Schüler der höheren Klassen bereits bekommen haben, kann ich aus Datenschutzgründen so nicht auf die Schulhomepage stellen.)

Hier nun einige Hinweise, die du kennen solltest:

  • Die Klassenstufen 7 und 8 gehören zur Lerngruppe 1, die Klassenstufen 9 und 10 zur Lerngruppe 2 und die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 und 12 zur Lerngruppe 3.
  • Der Unterricht wird entsprechend der gültigen Stundentafel vorrangig im Präsenzunterricht erteilt. Nur in Einzelfällen wird digital auf Distanz unterrichtet. Ausschlaggebend werden die 7-Tages-Inzidenzwerte sein.
  • Im 1. Block erfolgt die Selbsttestung. Der Test wird im Klassenraum, unter Aufsicht des Klassenleiters, durchgeführt. Hierfür bitte die notwendigen Unterlagen (s. unten aufgeführt: “Gesundheitsbestätigung”, “Selbsttest in der Schule” ) unterschrieben mitbringen! Ihr erhaltet dann weitere Tests für die kommenden Wochen!
  • Da laut Schulkonferenzbeschluss die Durchführung der Selbsttests in die Häuslichkeit verlegt wurde, bringt ihr bitte auch dieses Formular “Häuslichkeit” ausgefüllt und unterschrieben mit.
  • Für die Lerngruppe 1 steht in den Hofpausen der Schulhof 1 (Oberteich) zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe 2 halten sich auf dem Schulhof mit dem Hartballplatz und die Schüler der Lerngruppe 3 im Bereich des „Grünen Klassenzimmers“ auf.
  • Die Lerngruppe 1 nutzt die Toiletten im Keller- und im Erdgeschoss, die Lerngruppen 2 und 3 die WC auf der Sekretariats- bzw. Physiketage. Die Toiletten sind einzeln zu betreten. Die Außentoiletten neben der Aula stehen in den Hofpausen zur Verfügung.
  • Die Schüler der Lerngruppe 1 (also auch du) betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang und verbleiben bis zum Stundenbeginn der ersten Stunde in den Klassenräumen im Erdgeschoss.
  • Der Unterricht beginnt um 07:40 Uhr.
  • Um das Ansteckungsrisiko weiterhin zu minimieren, werden alle Schülerinnen und Schülern in den ersten zwei Schulwochen die Mund-Nase-Bedeckung bei Unterschreiten des Mindestabstandes von 1,5 Metern verpflichtend tragen.
  • Das bereits im letzten Schuljahr eingeführte Wegekonzept unter Einhaltung einer gewissen „Einbahnstraßenregelung“ wird weiter angewendet.
  • Die Anzahl der Test, Klausuren und sonstigen Noten sowie die Modalitäten zur Erbringung von Lernleistungen wurden neu geregelt. Details dazu werden in den Klassenleiter- bzw. Tutorenstunden am ersten Schultag bekannt gegeben.
  • Die Essen- und Pausenversorgung wird unter Einhaltung der Hygieneregeln gewährleistet.
  • Schülerinnen und Schüler, die zu einer Personengruppe mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID19-Erkrankung gehören bzw. mit Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in häuslicher Gemeinschaft leben, können unter Vorlage der notwendigen ärztlichen Atteste und unter Erbringung gesonderter Leistungsnachweise/-noten im Distanzunterricht beschult werden. Eine entsprechende schulische Ansprechperson wird nach Genehmigung des Antrages durch das Schulamt den entsprechenden Antragstellern mitgeteilt.
  • Schülerinnen und Schüler, welche gerade aus einem Risikogebiet laut Einstufung durch das RKI gekommen sind, müssen sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einem COVID19-Test unterziehen und bis zur Klärung ihres Status durch das Gesundheitsamt zu Hause bleiben. Eine diesbezügliche Meldung an die Schule muss zwingend erfolgen.

Ich bitte dich, am 01.08.2021 nochmals auf die Homepage zu schauen, um eventuell nachgereichte Informationen zu lesen.

Ich freue mich darauf, dich und deine Klassenkameraden dann am kommenden Montag kennen zu lernen. Doch bis dahin wünsche ich dir auch noch etwas Erholung!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Pelka
stellv. Schulleiterin

Besetzung des Schulbüros in den Sommerferien

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

im Namen der Schulleitung wünsche ich allen erholsame und sonnige Ferientage.

In den Sommerferien ist unser Sekretariat wie folgt besetzt:

1.Ferienwoche 21.06.-25.06.2021Mo – Fr09:00-12:00 Uhr 07:00-15:30 UhrSchulleitung Schulbüro, Frau Lange
2. Ferienwoche 28.06.-02.07.2021  keine Besetzung
3. Ferienwoche 05.07.-09.07.2021  keine Besetzung
4. Ferienwoche 12.07.-16.07.2021  keine Besetzung
5. Ferienwoche 19.07.-23.07.2021Mo – Fr09:00-12:00 Uhr 07:00 – 15:30 UhrSchulleitung Schulbüro, Frau Lange
6. Ferienwoche 26.07.-30.07.2021Mo – Fr09:00-12:00 Uhr 07:00-15:30 UhrSchulleitung Schulbüro, Frau Lange

Die Zeugnisse können Montag, 21.06.2021 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Schulbüro abgeholt werden.

Maik Pegel
Schulleiter

Hinweise:

  1. Das Formular zur Gesundheitsbetätigung und zum Negativ-Test-Bescheid geben bitte alle Schülerinnen und Schüler am ersten Unterrichtstag im 1. Block ab.
  2. Die Formulare zum Selbsttest in der Schule werden von allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 7 und, falls noch nicht im alten Schuljahr ausgefüllt, von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 8-12 am ersten Unterrichtstag im 1. Block abgegeben.

Handlungsempfehlung und Selbsterklärung der diagnostichen Abklärung einer Covid19-Infektion

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

wenn der 7-Tages-Inzidenzwert landesweit unter 100 liegt, kann der Präsenzunterricht gemäß des Hygieneplans für SARS-CoV-2 mit Wirkung zum 19.04.2021 umgesetzt werden.

Bei Auftreten einer Covid-19-Symptomatik haltet ihr euch bitte an die “Handlungsempfehlung für Schulen mit ARE“. Nach Genesung bringt ihr bitte das Formular “Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung einer COVID-19-Symptomatik-Vorlage zur Wiederaufnahme in die Schule” mit.

Weitere Hinweise können auf dem Bildungsserver “Schulbetrieb ab dem 19.04.2021” nachgelesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Pelka

stellv. SL

Beginn des Wechselunterrichts am 23.03.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schüler*innen, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im Schreiben “Umsetzung des 151. Hinweisschreibens sowie der 2. Schul-Corona-Verordnung M-V vom 15.02.2021, zuletzt geändert 12.03.2021” des Ministeriums vom 18.03.2021 wird Frolgendes auszugsweise mitgeteilt:

“Im Landkreis Nordwestmecklenburg liegt die 7-Tage-Inzidenz seit dem 13.03.2021 unter dem Wert von 100. Ausgehend davon, dass diese 7-Tage-Inzidenz bis einschließlich dem 22. März 2021 weiter auf dem Niveau von unter 100 liegt, erfüllt der Landkreis Nordwestmecklenburg ab dem 23. März die Voraussetzungen des § 7a Abs. 9 der 2. Schul-Corona-Verordnung. 

Demnach würden ab dem darauffolgenden Werktag, Dienstag, den 23.03.2021, die Regelungen des § 7c zum Schulbetrieb greifen, wonach in den in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen mit dem freiwilligen Einsatz von Selbst- und Schnelltests stattfindet. Ab Jahrgangsstufe 7 der allgemein bildenden Schulen und in den beruflichen Schulen würde dann Wechselunterricht mit dem freiwilligen Einsatz von Selbst- und Schnelltests stattfinden. Weitere Regelungen sind der 2. Schul-Corona-Verordnung zu entnehmen. 

Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz in den verbleibenden Kalendertagen bis zum 22. März jedoch nur einmal auf ein Niveau von über 100 bewegen, erfolgt kein Wechsel in die Stufe 2 der 2. Schul-Corona-Verordnung.

Die Klassenstufen 7-11 kommen dann ab dem 23.03.2021 zur Schule. 🙂

i.A. S. Pelka

komm. stellv. SL