Autor: Maik Pegel

Hinweise für die kommenden Tage

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir hoffen, dass Sie und ihr ein paar erholsame Ferientage verbringen konnten/t.

Nach Sichtung der eingegangenen Hinweise durch das Bildungsministerium möchte ich Ihnen und euch ein paar Hinweise zum Ablauf der kommenden Tage geben.

  1. Entsprechend der “Zweiten Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung” vom 31.03.2021 wird im § 7 ein 11. Absatz eingefügt, der folgenden Text beinhaltet: (11) Abweichend von Absatz 1 bis 4 wird in den Landkreisen und kreisfreien Städten am 08. April 2021 und am 09. April 2021 der Schulbetrieb in der Unterrichtsform durchgeführt, wie er am 26. März 2021 durchgeführt wurde.” Das bedeutet für unsere Schule konkret, dass der bereits bekanntgegebene Wechselunterricht für die entsprechenden Gruppen am Donnerstag und Freitag fortgeführt wird. (Nähere Details zur konkreten Umsetzung wird Frau Pelka in einer separaten Mail demnächst mitteilen).
  2. Alle Schülerinnen und Schüler, die zum Präsenzunterricht in der Schule erscheinen, müssen die geforderte Gesundheitsbestätigung unbedingt mitbringen. 
  3. Schülerinnen und Schüler, die vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind, müssen diesen Umstand durch ihre Eltern glaubhaft machen lassen. (Das kann zum Beispiel durch die einmalige Vorlage eines ärztlichen Attestes im Sekretariat geschehen.)
  4. Die vor den Ferien begonnenen Testungen werden auch am Donnerstag und Freitag freiwillig fortgeführt. Nach Vorlage eines noch zu erstellenden Beschlusses der Schulkonferenz werden dann weitere Regelungen und Modalitäten zur freiwilligen Testung für die kommenden Wochen bekanntgegeben. 
  5. Alle weiteren Regelungen zur Umsetzung des Unterrichts ab der kommenden Woche werden durch das Infektionsgeschehen bestimmt und durch die dafür vorgesehenen Maßnahmen der Schul-Corona-Verordnung geregelt. (Sollte der Inzidenzwert weiterhin über 100 liegen, könnte somit laut Schul-Corona-Verordnung § 7d (Aufhebung der Präsenzpflicht, Distanzunterricht, freiwilliger Präsenzunterricht nur in den Abschlussklassen) in Kraft treten.)

Wir werden versuchen, Sie und euch auch weiterhin über Neuregelungen etc. rechtzeitig zu informieren. 

i.A. Maik Pegel

Formular zur Gesundheitsbestätigung nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

hiermit stelle ich im Auftrage des Ministeriums bereits vor den Osterferien das Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Schulbesuch nach den Osterferien,

welches am ersten Schultag nach den Ferien unterschrieben wieder in die Schule mitgebracht und abgegeben werden muss, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Maik Pegel
Schulleiter

Wichtiger Hinweis zum Unterricht vor den Osterferien (incl. Präsenzpflicht)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

hiermit möchte ich allen Beteiligten eine wichtige Veränderung in der geplanten Beschulung für die kommenden vier Schultage vor den Osterferien mitteilen.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt Schwerin werden, entsprechend der “Ersten Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung” §7c “Schulbetrieb bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 bis 50 in den Landkreisen und kreisfreien Städten (Stufe 2)” Abs. 3 Satz 3 “Bei der Organisation des Wechselunterrichts in den allgemein bildenden Schulen bis zum 26. März 2021 ist für eine gleichmäßige Unterrichtsverteilung bezüglich der Anzahl der Unterrichtstage der wechselnden Gruppen für alle Schülerinnen und Schüler zu sorgen.”, ab sofort Regelungen umgesetzt, die Ihnen und euch die stellvertretende Schulleiterin umgehend zukommen lassen wird.

Hybridunterricht-Gruppenaufteilung 7-11

Durch diese Regelungen wird ein Schulbesuch für alle Schüler ermöglicht, wobei die Präsenzpflicht nicht aufgehoben ist. Aus diesem Grund bitten wir alle Eltern und Schüler uns spätestens am Tag des geplanten Erscheinens der Schüler eine eventuelle Abwesenheit per Telefon oder Mail bis 07:30 Uhr des Tages mitzuteilen. 

Es ist uns bewusst, dass die bisherigen Planungen, welche Ihnen und euch zugesandt wurden, somit nichtig sind.

Ich bitte jedoch alle Beteiligten um Verständnis und Umsicht bei der Umsetzung der geltenden Regelungen. 

Ein “normaler” Unterricht wird in dieser kurzen Zeitspanne nicht zu erwarten sein, jedoch wird es Möglichkeiten der Wiederholung und Festigung des Unterrichtsstoffes für die sich in Präsenz befindlichen Schülerinnen und Schüler geben. 

Auswertung des Chemkids-Wettbewerbs

Es liegt mal wieder eine spannende Herbstrunde des Chemkids -Wettbewerbs hinter uns. Unsere Schülerinnen und Schüler der Klassen 7c und 7d experimentierten rund um das Metall Silber. Sie untersuchten und stellten fest, dass es sich bei dem silbrige Stoff (E174 ) auf Dekozucker tatsächlich um Silber handelt und das sich angelaufenes Silber mit Alufolie reinigen lässt.

An dieser Herbstrunde zum Thema „Rundis glänzende Versuche“ nahmen insgesamt 196 Schülerinnen und Schüler von 24 Schulen Mecklenburg-Vorpommerns teil. Mit 40 eingereichten Arbeiten sind wir in dieser Runde die engagierteste Schule. Toll gemacht!!! Wir sind stolz auf euch!!!

Das ist aber noch kein Grund, sich auszuruhen. Der Titel wird erst nach der Frühjahrsrunde vergeben. Also auf mit euch! Experimente rund um die Kälte-Sofortkompresse warten auf euch, Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassen.

Viel Spaß bei den neuen Aufgaben zu „Rundis coolen Versuchen“.

Steffi Molkentin
(Chemielehrerin)

Hinweise für die kommenden Tag sowie zu den Testungen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie und ihr sicher den Nachrichten entnehmen konnten/t, wird es einen veränderten Öffnungsplan für Schulen ab dem 15.03.2021 geben.

Dieser Öffnungplan beinhaltet neben der Testung aller Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie dem technischen Personal eine generelle Öffnung der Schulen ab einem Inzidenzwert von über 50 – 100. Die unsere Schule betreffenden Auszüge aus der Mitteilung gebe ich Ihnen und euch hiermit zum besseren Verständnis der kommenden Tage bekannt:

Für die weitere Entwicklung gilt der Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen – Öffnen“.
Zum Einsatz und der Anwendung der Selbsttests, zur Folge bei Positivindikationen und anderen Details folgen konkrete Hinweise am Montag, dem 15. März 2021. Bis dahin dürften die ersten Chargen an die Schulen dank der unermüdlichen ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer des THW ausgeliefert worden sein. Mit dem Einsatz von Selbsttests einerseits und der begonnenen Impfung von Grund- und Förderschullehrkräften andererseits werden weiterreichende Präsenzangebote an den Schulen möglich.

Stichtag für die Inzidenz war dabei der 10. März, damit Klarheit besteht, wo welche Regeln gelten. […]

Wo am 10. März die Inzidenz zwischen 100 und unter 150 lag (betrifft nur den Landkreis Nordwestmecklenburg), gelten folgende Regeln:
[…]
In allen anderen Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht angeboten. Eine Ausnahme hiervon sind die Abschlussklassen. Diese werden unter Pandemiebedingungen weiterhin beschult. Die Präsenzpflicht wird grundsätzlich aufgehoben, das gilt nicht für prüfungsähnliche Klausuren in Leistungskursfächern der gymnasialen Oberstufe oder die Prüfungen selbst. Weiterhin wird der notwendige Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen der Gesundheitsfachberufe erteilt.

Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zwei Werktage hintereinander eine Inzidenz von 150 oder mehr aufweisen, wird am darauffolgenden Werktag der Schulbesuch grundsätzlich untersagt, […] Nur die Abschlussklassen werden als Ausnahme weiter in Präsenz beschult. Die Präsenzpflicht wird grundsätzlich aufgehoben, das gilt nicht für prüfungsähnliche Klausuren in Leistungskursfächern der gymnasialen Oberstufe oder die Prüfungen selbst. Im Übrigen wird Distanzunterricht erteilt. […] Inzidenzunabhängig wird in den Schulen die Abnahme von Abschlussprüfungen […] gewährleistet.

Die Regelungen zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung werden weiterhin durch die gültige Schul-Corona-Verordnung geregelt und bleiben bestehen. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sind unter anderem künftig auch Schülerinnen und Schüler während des Musikunterrichts, des Unterrichts zum Darstellenden Spiel, des Sportunterrichts […]gemäß den Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 ab dem 8. März 2021 in der jeweils gültigen Fassung. Weiterhin dürfen Personen die Schule nicht betreten, wenn sie Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Als solche Symptome gelten z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 °C, Husten, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik). Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat diese Betretungsverbote durchzusetzen.”

Den genauen Wortlaut der Information findet man unter : https://www.bildung-mv.de/aktuell/2021/schulorganisation-ab-dem-15.-maerz/index.html (Zugriff am 14.03.2021 um 10:15 Uhr)

Aus den Mitteilungen des Ministeriums, welche ich heute auf der Seite www.bildung-mv.de nachlesen konnte, stehen auch folgende Regelungen für die angekündigten Selbsttests an den Schulen:

Selbsttests werden an diesem Wochenende bereits an Schulen ausgeliefert

Bereits an diesem Wochenende liefert das Technische Hilfswerk (THW) die Selbsttests für die ersten Testungen an die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aus.

Die Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind freiwillig, kostenlos und finden in der Schule statt. Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler müssen eine Erklärung unterzeichnen, dass ihre Kinder das Angebot in Anspruch nehmen dürfen. Die Selbsttests können einfach angewendet werden. Lediglich ein Wattestäbchen muss vorne wenige Zentimeter in den Nasenflügel eingeführt werden. Die Anwendung erfolgt im Klassenraum unter Aufsicht und Anleitung der Lehrkraft.

Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler ein positives Ergebnis des Selbsttests erhalten, wird wie folgt gehandelt:

  • Die Schülerin oder der Schüler wird umgehend von den anderen Schülerinnen und Schülern isoliert.
  • Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerin bzw. des minderjährigen Schülers werden informiert werden.
  • Es wird sichergestellt, dass die minderjährigen Schülerinnen oder der Schüler von den Erziehungsberechtigten oder einer oder einem Beauftragten von der Schule abgeholt werden.
  • Das zuständige Staatliche Schulamt wird informiert.
  • Die anderen Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule.
  • Bei dem positiv selbstgetesteten Schüler bzw. Schülerin lassen die Erziehungsberechtigten unverzüglich einen PCR-Test beim Hausarzt durchführen.
  • Fällt dieser PCR-Test negativ aus, kann das Kind wieder die Schule besuchen.
  • Fällt dieser PCR-Test positiv aus, dann entscheidet das zuständige Gesundheitsamt vor Ort über das Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen in der Schule.

Wichtig ist, dass nach wie vor gilt: Kinder oder Erwachsene, die Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, dürfen die Schulen nicht betreten. Als solche Symptome gelten z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 °C, Husten, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik).

Weiterführende Informationen zur Anwendung der Selbsttests und zum Ablauf werden den Schulen und Eltern am Montag, 15. März 2021, zur Verfügung gestellt. Außerdem wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Hotline schalten, an der weitere Fragen geklärt werden können.”

(https://www.bildung-mv.de/aktuell/2021/durch-einsatz-von-selbsttests-mehr-praesenzbetrieb-an-schulen/index.html Zugriff am 14.03.2021 um 10:23 Uhr)

Momentan ist noch nicht genau absehbar, ab wann eine mögliche Öffnung auch unsere Schule betrifft. 
Sollten dazu genauere Informationen vorliegen, werden wir diese schnellstmöglich weiterleiten. 
Durch die Regelungen des neuen Hygieneplanes (nachzulesen unter www.bildung-mv.de sowie angepasst unter www.ebg-schoenberg.com) sowie die 3. Schul-Corona-Verordnung wird es bei einsetzendem Schulbesuch jedoch zu Wechselunterricht unter schulspezifischen Bedingungen kommen. Da die Bestimmungen hinsichtlich der Einhaltung des Mindestabstandes sehr deutlich kommuniziert wurden, wird ein Unterricht im Wechsel nur bei Drittelung der Klassen in den Jahrgangsstufen 7-10 möglich sein. Das bedeutet konkret, dass jeweils nur ein Drittel der Schüler einer Klasse am Unterricht in der Schule teilnehmen wird. Die beiden verbleibenden Drittel bleiben im Distanzunterricht zu Hause. Somit werden die Schüler der Klassen 7-10 alle drei Wochen die Schule in Präsenz besuchen. Um einen weitgehend geregelten Ablauf für alle Beteiligten zu gewährleisten, wird der gültige Wochenstundenplan dann für drei Wochen seine Gültigkeit behalten (dreimal A-Woche, dann dreimal B-Woche, …)
Auf Grund der anders gestalteten Klassen- bzw. Kurszusammensetzung werden die Klassen der Jahrgangsstufe 11 halbiert, jedoch auch im Drei-Wochen-Rhythmus (auf Grund der Verzahnung der Stundenpläne der Oberstufe mit den Plänen der Sekundarstufe I) unterrichtet. 

Genauere Regelungen zum Ablauf dieses Wechselunterrichts sowie zur Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zum jeweiligen Drittel/ Hälfte werden im Laufe der Woche durch die Klassenleiter/ Tutoren an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben. 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Maik Pegel
Schulleiter