Kategorie: Allgemeines

Hinweise zum Kontaktpersonenmanagement des LAGuS sowie Einverständniserklärung zur Testung in der Häuslichkeit

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat eine neue Entscheidungsgrundlage in Bezug auf den Umgang mit engen Kontaktpersonen bei einem Indexfall in Schulen veröffentlicht, sodass nicht mehr zwingend die Quarantäne für die gesamte Kohorte angeordnet werden wird.

Demnach gilt bei einer risikogewichteten Einstufung des LAGuS

  • bis einschließlich Stufe Rot (Inzidenz: >50-100):
    • bei einem Indexfall (PCR-positiv Fall) sowie maximal einem Folgefall verbleibt die restliche Kohorte im Präsenzbetrieb in der Schule
    • per Allgemeinverfügung wird die restliche Kohorte 14 Tage zur täglichen Durchführung eines PoC-Tests sowie zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet
    • bei mehreren Folgefällen bzw. Indexfällen wird die betroffene Kohorte in Quarantäne geschickt
  • ab Stufe Dunkelrot (Inzidenz: >100-150):
    • wird für die gesamte betroffene Kohorte Quarantäne angeordnet

Eine Übersicht kann hier eingesehen werden.

Sehr geehrte Eltern,

durch die Anpassungen zum Kontaktpersonenmanagement durch das LaGuS wurde auch die Einverständniserklärung zur Erfüllung der Testpflicht in der Häuslichkeit aktualisiert.

Bitte geben Sie Ihrem Kind das ausgefüllte  Formular zum Wochenbeginn mit.

Für geimpfte und genesene Personen gemäß §7 Absatz 2 COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung i.V.m. §1a Absatz 2 der Dritten Schul-Corona-Verordnung gilt die Testpflicht als erfüllt.

VG

i.A. Susanne Pelka

komm. Schulleiterin 

Hinweise für die kommenden Unterrichtswochen ab dem 16.08.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich möchte euch/Ihnen die wesentlichen Inhalte aus dem 2. Hinweisschreiben des Bildungsministeriums zur Kenntnisnahme zusenden.

“…ab Montag, 16.08.2021, die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt ist. Die diesbezügliche Regelung finden Sie in § 3a der aktuell geltenden 3. SchulCorona-Verordnung.
Das Tragen einer MNB ist freiwillig selbstverständlich möglich.
Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind. In diesen Fällen hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine MNB zu tragen.
[…]Die Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales bekannt gegeben (www.lagus.mvregierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie).
Außerdem gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung). Hiervon ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene. Es gelten weiterhin die bestehenden Verfahren.”

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums.

Information von NahBus: Das Tragen der MNB ist im Bus weiterhin verpflichtend!

VG
i.A. Susanne Pelka
komm. SL

Aktualisierte Formulare zum Selbsttest und zum Reiseverhalten

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ab dem 05.08.2021 gibt es aktualisierte Formulare zum “Selbsttest” (Einverständniserklärung), zur Bestätigung eines negativen Testergebnisses und zur Erklärung über das Reiseverhalten, die zukünftig genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Susanne Pelka

komm. SL