Autor: Susi Pelka

kostenfreier Fitnesstrainer C-Lizenz Fernlehrgang

Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11,

es besteht die Möglichkeit über die “Akademie für Sport und Gesundheit Dr. Bergmann GmbH” einen Fernlehrgang zu absolvieren. Für insgesamt 15 Interessierte erhielt ich Gutschein-Codes, die dann auf der Seite https://www.akademie-sport-gesundheit.de/ausbildung-fitnesstrainer-c-lizenz-online.html beim Buchen des Kurses eingelöst werden.

Wer diesen Fernlehrgang belegen möchte, meldet sich bitte nochmals bei mir.

Weitere Informationen kannst du dem Schreiben entnehmen.

VG

Susanne Pelka

stellv. SL

Hinweise zur Öffnung der Schule während der Ferien sowie zum ersten Schultag nach den Ferien

In den Winterferien ist unser Sekretariat wie folgt besetzt:


1.Ferienwoche: 07.02.- 11.02.2022
Mo, 07.02.2022: 07:00 – 10:30 Uhr Schulleitung
Die-Do, 08. -10.02.2022: 07:00 – 14:00 Uhr Schulleitung
Fr, 11.02.2022 07:00 – 10:30 Uhr Schulleitung
2. Ferienwoche: nicht besetzt
Die Zeugnisse (Kopie) werden bei Bedarf nach Hause geschickt (Brief/Mail).

Hinweis des Bildungsministeriums: Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte erreichen das Zeugnissorgentelefon jeweils in der Woche vor und nach dem letzten Unterrichtstag zum Schulhalbjahr und Schuljahresende.

Telefon 0385 588 7987 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr)

Nach den Halbjahresferien sind ab dem 21.02.2022 folgende Reglungen verbindlich einzuhalten bzw. umzusetzen:

  1. Am 1. Schultag: Vorzeigen beim Betreten der Schule bzw. Abgabe beim Fachlehrer im 1. Block der „Erklärung über das Reiseverhalten für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes M-V ab dem 14.02.2022“ (Info: Erklärung zum Reisverhalten-Datenschutzerklärung)
  2. Am 1. Schultag: Testung aller Schülerinnen und Schüler (s. 4. Schul-Corona- Verordnung –M-V vom 1.12.2021, §1a, Absatz (1))
    • Weiterführende Testungen: 3Testungen (Mo/Mi/Fr)/ Woche in der Häuslichkeit (Geboosterten ist die Testung freigestellt.)
    • bei Positiv-Fällen in der Klasse: Testung in der Schule für 5 Schultage + 14 Tage Symptomkontrolle (s. Management enge Kontaktpersonen (KP) und Infizierter in Schulen; Vorschlag des LAGuS zu engen Kontaktpersonen vom 17.01.2022)
  3. Für die ersten zwei Schulwochen im neuen Schuljahr ist die Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu tragen (s. 4. Schul-Corona-Verordnung –M-V vom 1.12.2021, §3a, Absatz (3)).
  4. Das in dem Hinweisschreiben vom 03.01.2022 vorgestellte 3. Phasen –Modell zum Unterricht unter Pandemiebedingungen (in Abhängigkeit der Anzahl der erkrankten Lehrkräfte) wird bis zum 31.03.2022 verlängert.

Auszug:

 Phase 1Phase 2Phase 3
ab Jahrgangsstufe 7PräsenzWechselunterrichtDistanzunterricht
VorabschlussklassenPräsenzPräsenz/ Wechselunterricht*Präsenz/ Distanzunterricht*
AbschlussklassenPräsenzPräsenzPräsenz

* Ist Präsenzunterricht aufgrund des verfügbaren Personals nicht gewährleistet,

  • findet in Phase 2 Wechselunterricht für die Vorabschlussklassen statt
  • findet in Phase 3 Distanzunterricht für die Vorabschlussklassen statt.

Phasen- und schulartunabhängig gilt: Wenn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Klasse/Lerngruppe phasenweise krankheitsbedingt minimiert ist, entscheidet die Schule in eigener Verantwortung, in welcher Form der Unterricht durchgeführt wird.

Unter Vorbehalt möglicher Änderungen werden wir am 21.02.2022 mit „Phase 1-Präsenzunterricht“ beginnen.

Einlass für die Lerngruppen am 21.02.2022:

Haupteingang: Lerngruppe 1 (7/8)

Seiteneingang (Grünes Klassenzimmer): Lerngruppe 2 (9/10)

Seiteneingang (Prolliussteig): Lerngruppe 3 (11/12).

Habt/Haben Sie erholsame und erlebnis- sowie abwechslungsreiche Ferien.

Bleiben Sie/ bleibt gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Pelka

komm. Schulleiterin

Das Ernst-Barlach-Gymnasium Schönberg stellt sich vor- Tag der offenen Tür am 12.01.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern der zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7 im Schuljahr 2022/23,

wie in jedem Jahr lädt die Schule auch 2022 interessierte Eltern und künftige Siebtklässlerinnen herzlich ein, das Gymnasium kennenzulernen. Aufgrund der Corona-Pandemie und den Auflagen zu schulischen Veranstaltungen (s. Hygieneplan für die Schulen in M-V mit Wirkung vom 03.01.2022) ist dies leider nicht bei einem Tag der offenen Tür möglich.

Alle Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage (s. Menüleiste: Neue Klasse 7).

In naher Zukunft soll auch ein Film über die Bildungseinrichtung präsentiert werden, an dem eine Gruppe von Schülerinnen zurzeit arbeitet.

Ein möglicher Ausweichtermin, um das Schulgelände und das Gebäude kennenzulernen, wird bei erhöhter Anfrage im Mai angesetzt. Informationen hierzu werden auf der Homepage veröffentlicht.

Ich bitte um Verständnis für diese Entscheidung.

Allgemeine Informationen zum EBG

Das Ernst-Barlach-Gymnasium stellt sich vor-Flyer

Das Ernst-Barlach-Gymnasium ist stolz auf eine
freundliche Lernatmosphäre sowie ein gutes Schüler-Lehrer-Verhältnis.

Für Rückfragen stehen wir euch/Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

S. Pelka

komm. Schulleiterin

Weihnachtswünsche und Informationen zum Schulstart am 03.01.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das Kalenderjahr neigt sich dem Ende entgegen und die Weihnachtsferien stehen vor der Tür. Am 20. und 21.12. ist die Präsenzpflicht an allen Schulen in unserem Bundesland aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler müssen nicht den Unterricht besuchen und erhalten für diese beiden Tage Aufgaben, die zu Hause bearbeitet werden.

Nach den Weihnachtsferien sind ab dem 03.01.2022 folgende Reglungen verbindlich einzuhalten bzw. umzusetzen:

  1. Am 1. Schultag: Vorzeigen beim Betreten der Schule bzw. Abgabe beim Fachlehrer im 1. Block der „Erklärung über das Reiseverhalten für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes M-V ab dem 10.12.2021“ (Info: Datenschutzerklärung)
  2. Am 1. Schultag: Testung aller Schülerinnen und Schüler
    • (s. 4. Schul-Corona- Verordnung –M-V vom 1.12.2021, §1a, Absatz (1))
    • Erklärung zur Testung in der Häuslichkeit
    • Ab dem 03.01.2022 erfolgt die Selbsttestung dreimal/Woche jeweils am Montag/Mittwoch und Freitag (s. 2. VO zur Änderung der 4. Schul-Coroana-Verordnung vom 22.12.2021)
  3. Für die ersten zwei Schulwochen im neuen Schuljahr ist die Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu tragen.
    • (s. 4. Schul-Corona-Verordnung –M-V vom 1.12.2021, §3a, Absatz (3)).
  4. Sport-, Musik und Darstellendes Spiel können in gewohnter Form unterrichtet werden.
    • (s. Punkt 5 des 14. Hinweisschreibens vom 14.12.2021 sowie Punkt 5 des Hygieneplans für SARS-CoV-2 mit Wirkung ab 03.01.2022)
  5. Informationen zum Masernschutz-Nachweis (Hinweis: Der neue Masernschutzgesetzentwurf wurde am 10.12.2021 durch den Bundestag beschlossen und ist am 12.12.2021 in Kraft getreten. Demnach erfolgt die Verlängerung des Nachweises einer Masernschutzimpfung bis zum 31.07.2022.) 
  6. Über die Änderungen in den Ausführungen der gesetzlichen Regelungen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen, den Inzidenzwerten informiere ich euch/Sie immer zeitnah.

Informationen sind auch immer dem Bildungsserver und dem Regierungsportal abrufbar.

Ich wünsche euch/Ihnen eine schöne Adventszeit, eine besinnliche Weihnachtszeit und Ruhe, um die Tage erholsam zu verbringen und wieder Kraft für die bevorstehenden Wochen im neuen Jahr zu schöpfen.

Für das Jahr 2022 wünsche ich euch/Ihnen alles erdenklich Gute. Bleibt/Bleiben Sie gesund und optimistisch gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Pelka

komm. Schulleiterin

Webinar Cybermobbing

Digitalisierung ist das Stichwort, unter welchem derzeit – und vor dem Hintergrund der Corona-Krise ganz besonders – viele bildungspolitische Debatten geführt werden. Wir brauchen Tablets, W-Lan, Smartboards und Lernplattformen – und davon möglichst viel, schnell, kostengünstig, stabil und sicher. Dass ein besonders „gut digitalisiertes“ Lernumfeld nicht automatisch bedeutet, dass Schüler mit diesem auch verantwortungsbewusst umzugehen wissen, wird offenbar, wenn man einen Blick auf die vielen Fälle verbaler Übergriffe in Internetforen, sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten wirft, deren Zahl in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist. An dieser Stelle sind Schule und Erziehungsberechtigte gleichermaßen in der Pflicht, über geltendes Recht, Regeln und Gefahren aufzuklären und angemessene Handlungsstrategien für den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Medien zu vermitteln.

An unserer Schule finden daher seit einigen Jahren verpflichtend Webinare zum Thema Cybermobbing und Recht im Internet für die Klassenstufe 7 statt. Eine spezialisierte Rostocker Anwältin informiert unter Verwendung zahlreicher tatsächlicher Fallbeispiele aus dem wahren Leben über Recht und Unrecht im Internet, erklärt Rechtsprechung und zeigt eindrucksvoll die Folgen von Cyberübergriffen für Opfer und „Täter“ auf. Neu in diesem Schuljahr dazugekommen ist die Auffrischungs-Veranstaltung für die Klassenstufe 10, welche am 15.10. für die 10a und b sowie am 19.11. für die 10c und d stattfand. Hier zeigt sich, dass Wiederholung und Aufklärung von den Schülern begrüßt wurden und – wie einige Schüler äußerten – auch notwendig waren. Darüber hinaus erfuhr in diesem Schuljahr die Info-Veranstaltung „Cybermobbing für Eltern“ am 12.10. ein Come-Back. Eltern aus vier Klassenstufen wohnten dem Webinar bei und berieten im Anschluss mit Lehrern, welche weitreichende Bedeutung Aufklärung über die „digitale Welt“ für unsere Schüler hat und wie wir diese auch in Zukunft einer möglichst großen Zahl an Eltern, Schülern und Lehrern zugänglich machen können. Einig waren sich dabei alle: Die Info-Veranstaltungen müssen weiterhin ein integraler Bestandteil schulischer Aufklärungsarbeit bleiben.

T. Seemann