Autor: Maik Pegel

Hinweis zum Zeitungsartikel vom 08.01.21

Ein Artikel in der “Ostseezeitung” vom 08.01.21 zur angekündigten Sitzung des Bildungsausschusses des Landkreises am 18.01.21, in dem es um den Schulstandort des Gymnasiums geht, sorgte bei einigen Eltern und Schülern für Verunsicherung. Daher möchte ich hiermit kurz mitteilen, dass in Vorbereitung dieser Sitzung u.a. auch Gespräche mit der Schulleitung geführt wurden. In diesen Gesprächen wurden langfristige Maßnahmen zur Behebung von temporären Raumengpässen durch mögliche geeignete bauliche Maßnahmen in der Zukunft diskutiert.

Hinweise zum weiteren Unterricht

Hiermit möchte ich die folgenden Regelungen ab dem 11.01.2021 bekannt geben:

  • Der Unterricht für die Klassenstufen 7 bis 11 wird bis zum 31.01.21 weiterhin im Modus des Distanzlearnings stattfinden. Die bisher eingesetzten Möglichkeiten bei ISERV bzw. die individuell getätigten Absprachen zwischen den Fachlehrern und Klassen / Kursen werden weiterhin genutzt bzw. behalten ihre Gültigkeit.
  • Für die Schüler der Klassenstufe 12 wird ab dem kommenden Montag der Unterricht in der Schule im Präsensmodus fortgesetzt. (Siehe Hinweisschreiben 131. des Ministeriums mit den entsprechenden Erläuterungen)
  • Am Montag, den 11.01.21, geben alle Schüler der Klassenstufe 12 vor dem Betreten des Schulgebäudes durch den Haupteingang die ihnen bereits zugesendeten Gesundheitsbescheinigungen bei ihren Fachlehren des ersten Blocks ab. Sollten Schülerinnen und Schüler erst zum zweiten/ dritten Block erscheinen, müssen sie vor dem Unterrichtsbeginn diese Bescheinigungen im Sekretariat abgeben.
  • Des Weiteren gilt folgender Hinweis aus dem Schreiben des Ministeriums: “Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung M-V) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer MNB gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. ” Es wird also durch Lehrer und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung generell und überall auf dem Schulgelände getragen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Maik Pegel
Schulleiter

Anlage_1_Formular_zur_Gesundheitsbestätigung

Es geht voran!

Heute wurde mit den Hausanschlussarbeiten an das Glasfasernetz für unsere Schule begonnen. Ein weiterer Schritt in Richtung Verbesserung der Versorgungsqualität. Wir hoffen, dass es demnächst dann zu einer Freischaltung des Anschlusses kommen wird.