{"id":11888,"date":"2021-03-14T11:03:46","date_gmt":"2021-03-14T10:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/ebg-schoenberg.com\/?p=11888"},"modified":"2021-03-14T11:42:23","modified_gmt":"2021-03-14T10:42:23","slug":"hinweise-fuer-die-kommenden-tag-sowie-zu-den-testungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ebg-schoenberg.com\/?p=11888","title":{"rendered":"Hinweise f\u00fcr die kommenden Tag sowie zu den Testungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler,<br \/><br \/>wie Sie und ihr sicher den Nachrichten entnehmen konnten\/t, wird es einen ver\u00e4nderten \u00d6ffnungsplan f\u00fcr Schulen ab dem 15.03.2021 geben. <br \/><br \/>Dieser \u00d6ffnungplan beinhaltet neben der Testung aller Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, Lehrerinnen und Lehrern sowie dem technischen Personal eine generelle \u00d6ffnung der Schulen ab einem Inzidenzwert von \u00fcber 50 &#8211; 100. Die unsere Schule betreffenden Ausz\u00fcge aus der  Mitteilung gebe ich Ihnen und euch hiermit zum besseren Verst\u00e4ndnis der kommenden Tage bekannt:<br \/><br \/>&#8222;<strong>F\u00fcr die weitere Entwicklung gilt der Grundsatz \u201eTesten \u2013 Impfen \u2013 Sch\u00fctzen \u2013 \u00d6ffnen<\/strong>\u201c.<br \/>Zum Einsatz und der Anwendung der Selbsttests, zur Folge bei Positivindikationen und anderen Details folgen konkrete Hinweise am Montag, dem 15. M\u00e4rz 2021. Bis dahin d\u00fcrften die ersten Chargen an die Schulen dank der unerm\u00fcdlichen ehrenamtlichen<br \/>Helferinnen und Helfer des THW ausgeliefert worden sein. Mit dem Einsatz von Selbsttests einerseits und der begonnenen Impfung von Grund- und F\u00f6rderschullehrkr\u00e4ften andererseits werden weiterreichende Pr\u00e4senzangebote an den Schulen m\u00f6glich.<br \/><br \/>Stichtag f\u00fcr die Inzidenz war dabei der 10. M\u00e4rz, damit Klarheit besteht, wo welche Regeln gelten. [&#8230;]<br \/><br \/>Wo am 10. M\u00e4rz die Inzidenz zwischen 100 und unter 150 lag (betrifft nur den Landkreis Nordwestmecklenburg), gelten folgende Regeln:<br \/>[&#8230;]<br \/>In allen anderen Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht angeboten. Eine Ausnahme hiervon sind die Abschlussklassen. Diese werden unter Pandemiebedingungen weiterhin beschult. Die Pr\u00e4senzpflicht wird grunds\u00e4tzlich aufgehoben, das gilt nicht f\u00fcr pr\u00fcfungs\u00e4hnliche Klausuren in Leistungskursf\u00e4chern der gymnasialen Oberstufe oder die Pr\u00fcfungen selbst. Weiterhin wird der notwendige Pr\u00e4senzunterricht in den Ausbildungsklassen der Gesundheitsfachberufe erteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zwei Werktage hintereinander eine Inzidenz von 150 oder mehr aufweisen, wird am darauffolgenden Werktag der Schulbesuch grunds\u00e4tzlich untersagt, [&#8230;] Nur die Abschlussklassen werden als Ausnahme weiter in Pr\u00e4senz beschult. Die Pr\u00e4senzpflicht wird grunds\u00e4tzlich aufgehoben, das gilt nicht f\u00fcr pr\u00fcfungs\u00e4hnliche Klausuren in Leistungskursf\u00e4chern der gymnasialen Oberstufe oder die Pr\u00fcfungen selbst. Im \u00dcbrigen wird Distanzunterricht erteilt. [&#8230;] Inzidenzunabh\u00e4ngig wird in den Schulen die Abnahme von Abschlusspr\u00fcfungen [&#8230;] gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Regelungen zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung werden weiterhin durch die g\u00fcltige Schul-Corona-Verordnung geregelt und bleiben bestehen. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sind unter anderem k\u00fcnftig auch Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler w\u00e4hrend des Musikunterrichts, des Unterrichts zum Darstellenden Spiel, des Sportunterrichts [&#8230;]gem\u00e4\u00df den Regelungen des Hygieneplans f\u00fcr SARS-CoV-2 ab dem 8. M\u00e4rz 2021 in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Weiterhin d\u00fcrfen Personen die Schule nicht betreten, wenn sie Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der daf\u00fcr jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Als solche Symptome gelten z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 \u00b0C, Husten, St\u00f6rung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik). Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat diese Betretungsverbote durchzusetzen.&#8220;<br \/><br \/>Den genauen Wortlaut der Information findet man unter : https:\/\/www.bildung-mv.de\/aktuell\/2021\/schulorganisation-ab-dem-15.-maerz\/index.html (Zugriff am 14.03.2021 um 10:15 Uhr)<br \/><br \/>Aus den Mitteilungen des Ministeriums, welche ich heute auf der Seite www.bildung-mv.de nachlesen konnte, stehen auch folgende Regelungen f\u00fcr die angek\u00fcndigten Selbsttests an den Schulen:<br \/><br \/>&#8222;<strong>Selbsttests werden an diesem Wochenende bereits an Schulen ausgeliefert<\/strong><br \/><br \/>Bereits an diesem Wochenende liefert das Technische Hilfswerk (THW) die Selbsttests f\u00fcr die ersten Testungen an die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aus.<br \/><br \/>Die Selbsttests f\u00fcr Sch\u00fclerinnen, Sch\u00fcler und Lehrkr\u00e4fte sind freiwillig, kostenlos und finden in der Schule statt. Eltern minderj\u00e4hriger Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler m\u00fcssen eine Erkl\u00e4rung unterzeichnen, dass ihre Kinder das Angebot in Anspruch nehmen d\u00fcrfen. Die Selbsttests k\u00f6nnen einfach angewendet werden. Lediglich ein Wattest\u00e4bchen muss vorne wenige Zentimeter in den Nasenfl\u00fcgel eingef\u00fchrt werden. Die Anwendung erfolgt im Klassenraum unter Aufsicht und Anleitung der Lehrkraft.<br \/><br \/>Sollte eine Sch\u00fclerin bzw. ein Sch\u00fcler ein positives Ergebnis des Selbsttests erhalten, wird wie folgt gehandelt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler wird umgehend von den anderen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern isoliert.<\/li><li>Die Erziehungsberechtigten der minderj\u00e4hrigen Sch\u00fclerin bzw. des minderj\u00e4hrigen Sch\u00fclers werden informiert werden.<\/li><li>Es wird sichergestellt, dass die minderj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen oder der Sch\u00fcler von den Erziehungsberechtigten oder einer oder einem Beauftragten von der Schule abgeholt werden.<\/li><li>Das zust\u00e4ndige Staatliche Schulamt wird informiert.<\/li><li>Die anderen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler bleiben in der Schule.<\/li><li>Bei dem positiv selbstgetesteten Sch\u00fcler bzw. Sch\u00fclerin lassen die Erziehungsberechtigten unverz\u00fcglich einen PCR-Test beim Hausarzt durchf\u00fchren.<\/li><li>F\u00e4llt dieser PCR-Test negativ aus, kann das Kind wieder die Schule besuchen.<\/li><li>F\u00e4llt dieser PCR-Test positiv aus, dann entscheidet das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt vor Ort \u00fcber das Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen in der Schule.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wichtig ist, dass nach wie vor gilt: Kinder oder Erwachsene, die Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 im Sinne der daf\u00fcr jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, d\u00fcrfen die Schulen nicht betreten. Als solche Symptome gelten z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 \u00b0C, Husten, St\u00f6rung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik).<br \/><br \/>Weiterf\u00fchrende Informationen zur Anwendung der Selbsttests und zum Ablauf werden den Schulen und Eltern am Montag, 15. M\u00e4rz 2021, zur Verf\u00fcgung gestellt. Au\u00dferdem wird das Ministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Hotline schalten, an der weitere Fragen gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>(https:\/\/www.bildung-mv.de\/aktuell\/2021\/durch-einsatz-von-selbsttests-mehr-praesenzbetrieb-an-schulen\/index.html Zugriff am 14.03.2021 um 10:23 Uhr)<br \/><br \/>Momentan ist noch nicht genau absehbar, ab wann eine m\u00f6gliche \u00d6ffnung auch unsere Schule betrifft.&nbsp;<br \/>Sollten dazu genauere Informationen vorliegen, werden wir diese schnellstm\u00f6glich weiterleiten.&nbsp;<br \/>Durch die Regelungen des neuen Hygieneplanes (nachzulesen unter www.bildung-mv.de sowie angepasst unter www.ebg-schoenberg.com) sowie die 3. Schul-Corona-Verordnung wird es bei einsetzendem Schulbesuch jedoch zu Wechselunterricht unter schulspezifischen Bedingungen kommen. Da die Bestimmungen hinsichtlich der Einhaltung des Mindestabstandes sehr deutlich kommuniziert wurden, wird ein Unterricht im Wechsel nur bei Drittelung der Klassen in den Jahrgangsstufen 7-10 m\u00f6glich sein. Das bedeutet konkret, dass jeweils nur ein Drittel der Sch\u00fcler einer Klasse am Unterricht in der Schule teilnehmen wird. Die beiden verbleibenden Drittel bleiben im Distanzunterricht zu Hause. Somit werden die Sch\u00fcler der Klassen 7-10 alle drei Wochen die Schule in Pr\u00e4senz besuchen. Um einen weitgehend geregelten Ablauf f\u00fcr alle Beteiligten zu gew\u00e4hrleisten, wird der g\u00fcltige Wochenstundenplan dann f\u00fcr drei Wochen seine G\u00fcltigkeit behalten (dreimal A-Woche, dann dreimal B-Woche, &#8230;)<br \/>Auf Grund der anders gestalteten Klassen- bzw. Kurszusammensetzung werden die Klassen der Jahrgangsstufe 11 halbiert, jedoch auch im Drei-Wochen-Rhythmus (auf Grund der Verzahnung der Stundenpl\u00e4ne der Oberstufe mit den Pl\u00e4nen der Sekundarstufe I) unterrichtet.&nbsp;<br \/><br \/>Genauere Regelungen zum Ablauf dieses Wechselunterrichts sowie zur Zuteilung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zum jeweiligen Drittel\/ H\u00e4lfte werden im Laufe der Woche durch die Klassenleiter\/ Tutoren an die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler weitergegeben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/ebg-schoenberg.com\/wp-admin\/edit.php?post_type=post\"><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p>i.A. Maik Pegel<br \/>Schulleiter<br \/><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, wie Sie und ihr sicher den Nachrichten entnehmen konnten\/t, wird es einen ver\u00e4nderten \u00d6ffnungsplan f\u00fcr Schulen ab dem 15.03.2021 geben. 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