{"id":13716,"date":"2023-07-13T21:22:51","date_gmt":"2023-07-13T19:22:51","guid":{"rendered":"https:\/\/ebg-schoenberg.com\/?page_id=13716"},"modified":"2023-07-13T21:22:52","modified_gmt":"2023-07-13T19:22:52","slug":"regelung-des-schulbetriebs-bei-besonderen-witterungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ebg-schoenberg.com\/?page_id=13716","title":{"rendered":"Regelung des Schulbetriebs bei besonderen Witterungsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Bei extremen Witterungsbedingungen<\/strong>&nbsp;wie z. B.&nbsp;<em><strong>Glatteis, Schneeverwehungen, Sturm oder Hochwasser entscheiden grunds\u00e4tzlich die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung, ob ihrem Kind \u2013 auch in Kenntnis der \u00f6rtlichen Gegebenheiten \u2013 der Schulweg zuzumuten ist.&nbsp;<\/strong><\/em>Die Schulen bieten im Rahmen der gegebenen M\u00f6glichkeiten planm\u00e4\u00dfigen Unterricht an. Sind nur wenige Sch\u00fcler\/innen zum Unterricht erschienen, wird von der Schulleitung ein klassen- oder jahrgangsstufen\u00fcbergreifender Unterricht organisiert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Besteht die Gefahr, dass durch extreme Witterungsbedingungen die Sch\u00fcler die Schule nicht mehr erreichen oder nach dem Unterricht nicht mehr verlassen k\u00f6nnen, weil die Sch\u00fclerbef\u00f6rderung nicht mehr durchf\u00fchrbar ist oder weil der Schulweg eine unzumutbare Gef\u00e4hrdung darstellen w\u00fcrde, trifft die \u00f6rtlich zust\u00e4ndige untere Schulaufsichtsbeh\u00f6rde die Entscheidung dar\u00fcber, ob der Unterricht f\u00fcr einen oder mehrere Tage ausfallen muss.&nbsp;<em>Bei Gefahr im Verzuge obliegt die Entscheidung \u00fcber ein fr\u00fcheres Unterrichtsende dem Schulleiter\/der Schulleiterin.<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Sicherstellung der Entscheidung des Schulamtes ist wie folgt zu verfahren:<br \/>In den Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten findet eine Abstimmung zwischen der Kreis- oder Stadtverwaltung und dem Staatlichen Schulamt statt. Die Einsatzleitung des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs stellt aufgrund der dort vorhandenen und eingehenden Meldungen fest, ob im Verlaufe der n\u00e4chsten Stunden mit einer Lage zu rechnen ist, die die Durchf\u00fchrung der Sch\u00fclerbef\u00f6rderung oder des Linienverkehrs nicht mehr verantwortbar erscheinen l\u00e4sst. Tritt dieser Fall ein, wendet sich die Einsatzleitung des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs an die Leitstelle des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt. Die Entscheidung \u00fcber die Feststellung einer solchen Lage wird dort getroffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Leitstelle des Landkreises informiert das regional zust\u00e4ndige Staatliche Schulamt, dessen Erreichbarkeit gew\u00e4hrleistet sein muss. Dieses entscheidet aufgrund der ihm vorliegenden Informationen, ob und ggf. in welchen Gebieten der Unterricht f\u00fcr die Sch\u00fcler ausf\u00e4llt. Diese Entscheidung wird von ihm unverz\u00fcglich der Leitstelle des Landkreises \u00fcbermittelt. Das Staatliche Schulamt stellt sicher, dass die betroffenen Sch\u00fcler und Erziehungsberechtigten m\u00f6glichst fr\u00fch \u00fcber Radiodurchsagen der f\u00fcr das Land zust\u00e4ndigen regionalen Sender \u00fcber den Unterrichtsausfall informiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen finden Sie unter: <a href=\"https:\/\/www.bildung-mv.de\/artikel\/von-wetterlagen-bis-pausenzeiten\/index.html\">https:\/\/www.bildung-mv.de\/artikel\/von-wetterlagen-bis-pausenzeiten\/index.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei extremen Witterungsbedingungen&nbsp;wie z. B.&nbsp;Glatteis, Schneeverwehungen, Sturm oder Hochwasser entscheiden grunds\u00e4tzlich die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung, ob ihrem Kind \u2013 auch in Kenntnis der \u00f6rtlichen Gegebenheiten \u2013 der Schulweg zuzumuten ist.&nbsp;Die Schulen bieten im Rahmen der gegebenen M\u00f6glichkeiten planm\u00e4\u00dfigen Unterricht an. 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