Monatsarchiv: Juli 2021

Erste Hinweise zum Schulstart

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

durch das Ministerium wurden an die Schulen mehrere Dokumente gesendet, die wir Ihnen und euch in Vorbereitung des neuen Schuljahres zur Kenntnis geben möchten.

Auszüge aus dem Hinweisschreiben vom 23.07.2021:

  • “Beachten Sie bitte auch, dass nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage sowohl eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, als auch eine Testpflicht besteht. Bitte weisen Sie die Erziehungsberechtigten vorsorglich darauf hin, dass auch für Elternversammlungen und Veranstaltungen gemäß Teil 7 des Schulgesetzes (SchulG M-V) bis zum Ende der zweiten Schulwoche nach den Ferien die Testpflicht und die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, besteht.”
  • “Die aktuelle Schul-Corona-Verordnung ist noch bis zum 29.07.2021 gültig. Sie enthält auch alle Regelungen für die ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien. “
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen eine Erklärung über das Reiseverhalten abgeben. […] Bitte beachten Sie, dass die Schülerinnen und Schüler bei einer Nichtabgabe der Erklärung nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Sie sind gesondert zu betreuen, die Erziehungsberechtigten sind zu informieren und aufzufordern, die Erklärung beizubringen oder ihr Kind abzuholen.”
  • Das Testen wird weiter durchgeführt. Bitte nutzen Sie für Ihr Kind bzw. nutzt dazu die vor den Ferien ausgeteilten Testkits. (Außer Schüler der Klassenstufe 7, die neu an unserer Schule aufgenommen werden.) Ausgenommen davon sind vollständig gegen das Corona-Virus Geimpfte oder Genesende. (Nachweispflicht) (Siehe auch: weiteren Hinweise!)
    Die Formulare zum Selbsttest in der Schule werden von allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 7 und, falls noch nicht im alten Schuljahr ausgefüllt, von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 8-12 am ersten Unterrichtstag im 1. Block abgegeben.
  • “Wichtig ist auch, dass die Erziehungsberechtigten einen guten Impfschutz haben. […] Darüber hinaus wird es Impfaktionen für die über 16-Jährigen an allen Schulen mit den entsprechenden Altersklassen geben. Um den Bedarf hierfür zu ermitteln, wird es eine Abfrage aller Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre geben.”
  • ” Es gilt weiterhin, dass Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden und beruflichen Schulen, die zu einer der Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung (gemäß RKI) gehören, auf Antrag bei der unteren Schulbehörde vom Besuch der Schule befreit werden können (§ 48 Abs. 2 SchulG M-V). Die Zugehörigkeit zu einer so genannten Risikogruppe ist glaubhaft zu machen. Im Zweifel kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder etc.) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Bereits bestehende Anträge können durch die zuständige Schulbehörde fortgeschrieben werden. […] Schülerinnen und Schüler, die vom Besuch der Schule befreit sind, nehmen verpflichtend am Distanzunterricht teil.”
  • In den ersten Unterrichtswochen werden in den Fächern Lernstandserhebungen durchgeführt.
  • Ein- und mehrtägige Schulfahrten sind (mit wichtigen Einschränkungen) möglich – keine Kostenübernahmen mehr vom Land von Ansprüchen aus Reiserücktrittsversicherungen
  • ” Für die Durchführung von Elternversammlungen und Veranstaltungen in Präsenz im Rahmen der schulischen Eltern- und Schülermitwirkung (Versammlungen, Konferenzen, Sitzungen) gemäß Teil 7 SchulG M-V, soweit diese Veranstaltungen sich auf öffentliche Schulen beziehen und diese in Schulen oder in und auf schulischen Anlagen stattfinden, gelten die Regelungen der aktuellen Schul-Corona-Verordnung. Die vorgenannten Veranstaltungen können unter Einhaltung der geltenden Regelung der Schul-Corona-Verordnung durchgeführt werden.”

Auf Grund des aktuellen Hygieneplans werden weiterhin die Klassen bestimmten Lerngruppen zugeteilt. Diese Lerngruppen werden zeitversetzte Unterrichtsstunden sowie unterschiedliche Pausenorte haben.

  • Lerngruppe 1 (Klassenstufen 7 und 8) – Zugang durch die Haupttür – Pause auf dem Pausenhof 1
  • Lerngruppe 2 (Klassenstufen 9 und 10) – Zugang durch den Seiteneingang 1 (Pausenhof 1) – Pause auf dem Pausenhof 2 (Hartballplatz)
  • Lerngruppe 3 (Klassenstufen 11 und 12) – Zugang durch den Seiteneingang 2 (Pausenhof 2) – Pause im “Grünen Klassenzimmer

Hinweise für die Schüler/Schülerinnen der Klassenstufe 7

Lieber Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7,

nun neigen sich die Sommerferien dem Ende entgegen und du bist sicher schon sehr gespannt, wie es in der nächsten Woche als “Gymnasiast” weiter gehen wird.

Am Montag wirst du von deinem Klassenleiter im Erdgeschoss des Gymnasiums begrüßt werden. Nachdem du deine Tasche abgestellt und dir vielleicht auch schon einen Sitzplatz ausgesucht hast, wird es in der ersten Stunde eine kleine Eröffnungsrunde in der Aula für dich und deine Klassenkameraden geben.

In den ersten drei Tagen wirst du dann neben deinen neuen Mitschülern auch dass Schulgebäude, die Stadt Schönberg sowie Grundsätzliches zur Arbeit an einem Gymnasium kennen lernen.  Auch unser “Schulcloudsystem – ISERV” steht dabei auf dem Plan. Erst nach diesen drei Tagen beginnt für dich der eigentliche “reguläre” Unterricht.

Da es in diesen ersten Tagen viel zu lernen gibt, wird für dich am Montag der Unterricht bereits um 13:10 Uhr zu Ende sein. Die Tagesabläufe für die weiteren Tage wird dir dein Klassenleiter dann am Montag mitteilen.

Da du bisher noch keinen Zugang zu unserem internen Kommunikationsnetz (ISERV) hast, habe ich dir einige Hinweise zu den Hygieneregeln zusammengefasst. (Den eigentlichen Elternbrief, den alle Schüler der höheren Klassen bereits bekommen haben, kann ich aus Datenschutzgründen so nicht auf die Schulhomepage stellen.)

Hier nun einige Hinweise, die du kennen solltest:

  • Die Klassenstufen 7 und 8 gehören zur Lerngruppe 1, die Klassenstufen 9 und 10 zur Lerngruppe 2 und die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 und 12 zur Lerngruppe 3.
  • Der Unterricht wird entsprechend der gültigen Stundentafel vorrangig im Präsenzunterricht erteilt. Nur in Einzelfällen wird digital auf Distanz unterrichtet. Ausschlaggebend werden die 7-Tages-Inzidenzwerte sein.
  • Im 1. Block erfolgt die Selbsttestung. Der Test wird im Klassenraum, unter Aufsicht des Klassenleiters, durchgeführt. Hierfür bitte die notwendigen Unterlagen (s. unten aufgeführt: “Gesundheitsbestätigung”, “Selbsttest in der Schule” ) unterschrieben mitbringen! Ihr erhaltet dann weitere Tests für die kommenden Wochen!
  • Da laut Schulkonferenzbeschluss die Durchführung der Selbsttests in die Häuslichkeit verlegt wurde, bringt ihr bitte auch dieses Formular “Häuslichkeit” ausgefüllt und unterschrieben mit.
  • Für die Lerngruppe 1 steht in den Hofpausen der Schulhof 1 (Oberteich) zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe 2 halten sich auf dem Schulhof mit dem Hartballplatz und die Schüler der Lerngruppe 3 im Bereich des „Grünen Klassenzimmers“ auf.
  • Die Lerngruppe 1 nutzt die Toiletten im Keller- und im Erdgeschoss, die Lerngruppen 2 und 3 die WC auf der Sekretariats- bzw. Physiketage. Die Toiletten sind einzeln zu betreten. Die Außentoiletten neben der Aula stehen in den Hofpausen zur Verfügung.
  • Die Schüler der Lerngruppe 1 (also auch du) betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang und verbleiben bis zum Stundenbeginn der ersten Stunde in den Klassenräumen im Erdgeschoss.
  • Der Unterricht beginnt um 07:40 Uhr.
  • Um das Ansteckungsrisiko weiterhin zu minimieren, werden alle Schülerinnen und Schülern in den ersten zwei Schulwochen die Mund-Nase-Bedeckung bei Unterschreiten des Mindestabstandes von 1,5 Metern verpflichtend tragen.
  • Das bereits im letzten Schuljahr eingeführte Wegekonzept unter Einhaltung einer gewissen „Einbahnstraßenregelung“ wird weiter angewendet.
  • Die Anzahl der Test, Klausuren und sonstigen Noten sowie die Modalitäten zur Erbringung von Lernleistungen wurden neu geregelt. Details dazu werden in den Klassenleiter- bzw. Tutorenstunden am ersten Schultag bekannt gegeben.
  • Die Essen- und Pausenversorgung wird unter Einhaltung der Hygieneregeln gewährleistet.
  • Schülerinnen und Schüler, die zu einer Personengruppe mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID19-Erkrankung gehören bzw. mit Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in häuslicher Gemeinschaft leben, können unter Vorlage der notwendigen ärztlichen Atteste und unter Erbringung gesonderter Leistungsnachweise/-noten im Distanzunterricht beschult werden. Eine entsprechende schulische Ansprechperson wird nach Genehmigung des Antrages durch das Schulamt den entsprechenden Antragstellern mitgeteilt.
  • Schülerinnen und Schüler, welche gerade aus einem Risikogebiet laut Einstufung durch das RKI gekommen sind, müssen sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einem COVID19-Test unterziehen und bis zur Klärung ihres Status durch das Gesundheitsamt zu Hause bleiben. Eine diesbezügliche Meldung an die Schule muss zwingend erfolgen.

Ich bitte dich, am 01.08.2021 nochmals auf die Homepage zu schauen, um eventuell nachgereichte Informationen zu lesen.

Ich freue mich darauf, dich und deine Klassenkameraden dann am kommenden Montag kennen zu lernen. Doch bis dahin wünsche ich dir auch noch etwas Erholung!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Pelka
stellv. Schulleiterin